Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

Wartungsvertrag NAS-Systeme

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Frau Brohl
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179853
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72511000-0
72267000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Wartungsvertragsverlängerung inklusive Technologieupgrade der zentralen Netzwerkspeicher (NAS-Systeme)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Wartungsvertragsverlängerung inklusive Technologieupgrade der zentralen Netzwerkspeicher (NAS-Systeme)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
1.299.874,56
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Theodor-Heuss-Platz 16
59065
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Beschaffung soll im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 2 lit. b) erfolgen, da zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann und aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Die Stadt Hamm betreibt seit mehr als 15 Jahren das Prinzip von zentralen Netzwerkspeichern in Form von NAS-Systemen. Die Wartung der zentralen NAS-Systeme wurde im Jahr 2020 um sechs Jahre einschließlich eines Technologieupgrades verlängert. Diese Wartung
läuft im Dezember 2026 aus, sodass eine Verlängerung des Wartungsvertrages zum 01.01.2027 mit der Fa. Bechtle Network & Security - kurz BNS -(ehm. Fa. Stemmer) notwendig wird.
Um die Kosten für die Hardwarewartung niedrig zu halten und trotzdem den aktuellen Stand der Technik nutzen zu können, ist es sinnvoll, diesen Wartungsvertrag
einschließlich eines erneuten Technologieupgrades abzuschließen.

Der NAS-Aufbau stellt eine sicherheitsrelevante Infrastruktur dar, denn es erfolgt eine tiefe Integration in die Infrastruktur der beiden Rechenzentren (RZ), die zum
einen besonders schützenswert sind und bei denen eine besonders gute Kenntnis des logischen und physikalischen Aufbaus des städtischen Datennetzes und speziell der
RZ benötigt wird. Bechtle Network & Security Solutions GmbH hat über Jahre den städtischen
Netzaufbau mitgeplant und aufgebaut, sodass sie die umfangreichste Dokumentation besitzt, um in einem angemessenen Rahmen (Zeit und Kosten) die notwendigen DL vom Aufbau bis zur Inbetriebnahme, zu gewährleisten.

Der erstmalige Abschluss des Wartungsvertrages
mit der Firma resultierte aus einer EU-weiten Ausschreibung der Erstinstallation und
Konfiguration des NAS-Systems. Die beabsichtigte Wartungsvertragsverlängerung soll ohne Einholung von Vergleichsangeboten erfolgen, da Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit
oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

Neben der besonderen Sicherheitsrelevanz spielen die Kosten eine herausragende Rolle. Die Preise sind im letzten halben Jahr für die verschiedensten IT-Produkte
und unterschiedlichsten Hersteller durchschnittlich um 50-150% gestiegen. Wichtig ist daher auch die zeitliche Komponente, da der Hersteller NetApp Ende April seinen Geschäftsjahresabschluss hat und die Preise im Anschluss neu kalkulieren wird.

Der vergaberechtliche Auftragswert für den abzuschließenden Wartungsvertrag liegt entsprechend Ziffer 3 oberhalb der sog. EU-Schwelle, so dass gem. § 106 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV grundsätzlich eine Vergabe in einem EU-weiten Vergabeverfahren zu
erfolgen hat. Entsprechend der vorherigen Ausführungen wurde von einer Vergabe im Wettbewerb abgesehen und mit der Bechtle Network & Security als einzigem Bieter abweichend von den Regelbestimmungen der Vergaberichtlinien auf Basis von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.
b VgV i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV, da ein Wechsel des Unternehmens aus sicherheitsrelevanten
und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses eines Wartungsertrags für die
NAS-Systeme durchgeführt.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".

(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)

(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO

(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1.299.874,56
EUR
1.299.874,56
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bechtle Network und Security Solutions GmbH, 85716 Unterschleißheim
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Bechtle Network und Security Solutions GmbH
DE144270364
Großunternehmen
Elisabeth-Schiemann-Bogen 3
85716
Unterschleißheim
Deutschland
DE21H
info.bns@bechtle.com
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

1.299.874,56
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 20530334
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung