Wichtige Wartungsarbeiten am Do. 27.11.2025 von ca.07:00 Uhr bis ca.13:00 Uhr!
Planungsleistung Objektplanung "Ingenieurbauwerke" für die geplante Errichtung neu...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.01.2026
15.01.2026 10:44 Uhr
15.01.2026 10:45 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Binias
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179854
+49 2381-172852

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str- 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71242000-6
71243000-3
71244000-0
71247000-1
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 1 - 9 und besondere Leistungen nach § 43 HOAI im Zuge der Errichtung neuer Deponieabschnitte und Umsetzung von Zwischenabdichtungsmaßnahmen sowie der Endgestaltung abgeschlossener Deponieabschnitte und weiterer Leistungen für die Zentraldeponie Hamm in 59075 Hamm

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Abschnitt (1. BA) Inbetriebnahme des Deponieabschnittes IC-I:
Der ASH beabsichtigt, den Deponieabschnitt IC mit einer Gesamtfläche von ca. 3,4 ha als DKI-Deponie in zwei zeitlich abgetrennten Erweiterungsschritte in Betrieb zu nehmen.
Zunächst geht es um den Deponieabschnitt IC-I (Nordwestlicher Deponieabschnitt IC). Für diesen Deponieabschnitt wurde bereits Ende der 80er Jahren die Basisabdichtung inkl. einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) errichtet. Der ASH ist seit Dezember 2022 in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde, Gutachtern und Fachplanern zur Inbetriebnahme des Deponieabschnittes. Es konnte unter anderem bereits nachgewiesen werden, dass die KDB dem heutigen Standard-der-Technik entspricht und daher beibehalten werden kann. Die mineralische Schutzschicht, die Entwässerungsdränagen sowie das Schutzvlies müssen jedoch den heutigen Stand-der-Technik angepasst werden. Nähere Details sind den beigefügten Lageplänen des Deponieabschnitts zu entnehmen. Weitere Details und Abstimmungen mit der Behörde werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Die Inbetriebnahme des nordwestlichen Deponieabschnitts mit einer Fläche von ca. 1,6 ha und ein Deponievolumen von ca. 230.000 m3 erfolgt direkt nach Genehmigung und Erfüllung der bautechnischen Voraussetzungen. Die durchschnittliche Abfalldichte liegt bei 1,6 t/m3. Somit ergibt sich bei einer maximalen Annahmemenge von 50.000 t/a eine Deponiemindestlaufzeit von sieben Jahren.

Abschnitt (2. BA): Deponieabschnitt IC - II (Südöstlicher Deponieabschnitt IC):
Dieser Deponieabschnitt muss im zweiten Erweiterungsschritt in Betrieb genommen werden. Aktuell wird auf dieser Fläche noch eine offene Mietenkompostierungsanlage zur Verwertung von Garten- und Grünschnittabfällen betrieben. Die Inbetriebnahme des südöstlichen Deponieabschnitts erfolgt erst nach Außerbetriebnahme bzw. Versetzung der Kompostierungsanlage.

Abschnitt (3. BA): Zwischenabdichtung IB/IC
Derzeit werden die Abfälle ausschließlich im Deponieabschnitt IB-Mono abgelagert. Mit der Inbetriebnahme des Deponieabschnittes IC-I verändert sich die Böschungsneigung des Deponieabschnittes IB-Mono.
Sobald IC-I in Betrieb genommen wird, muss mit der Planung und Ausführung der Zwischenabdichtung angefangen werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird sukzessive parallel zum Weiterbetrieb der Deponie bzw. zur Aktivierung weiterer Deponieabschnitte fortgeführt. Zunächst wird eine Zwischenabdichtung zwischen IB-Mono und IC-I errichtet. In Zukunft werden weitere Zwischenabdichtungen erforderlich; zwischen den Deponieabschnitten IB-Rest und IC-II sowie zwischen IC-I und IC-II.

Abschnitt (4. BA): Deponieüberhöhung
Die Zentraldeponie hat gemäß des Planfeststellungsbeschlusses eine Abfall-Endhöhe von 86 m (HNH). Es muss als Besondere Leistung überprüft werden, in wie weit, eine Deponieüberhöhung technisch realisierbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei müssen mindestens folgende Überlegungen ausführlich diskutiert werden:
- Über welche genehmigungsrechtlichen Verfahren kann eine Änderung der Deponieböschung bzw. -neigung sowie eine Überhöhung der Endhöhe umgesetzt werden? Ist hierfür eine Anzeige bzw. ein Plangenehmigungsverfahren ausreichend oder ist sogar ein Planfeststellungsverfahren erforderlich?
- Auf der Grundlage der bestehenden Basisabdichtung, um wie viele Meter kann die Deponiekubatur noch erhöht werden und welches zusätzliche Deponievolumen lässt sich dadurch gewinnen?
- Welche Böschungsneigung bzw. Steilheit gilt unter den gegebenen geotechnischen Bedingungen noch als standsicher?

Sollten aus Sicht des Auftragnehmers weitere Aspekte für die Entscheidungsfindung von Bedeutung sein, sind diese bei der Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen.

Abschnitt (5. BA): Oberflächenabdichtung der Deponieabschnitte IA (zweiter Bauabschnitt) und IB
Der Deponieabschnitt IA besteht aus zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt 1 ist seit 2001 vollständig mit einer Basis- und Oberflächenabdichtung abgeschlossen. Auf dem Deponieabschnitt IA werden seit 20 Jahren keine Abfälle mehr abgelagert, wobei der zweite Bauabschnitt noch nicht "endgültig" abgedeckt ist.
Der Deponieabschnitt IB-Rest ist verfüllt. Auch hier findet seit 2022 keine Abfallablagerung mehr statt.
Der Deponieabschnitt IB-Mono ist der einzige Deponieabschnitt, der derzeit noch aktiv im Ablagerungsbetrieb ist.
Mit der Planung der Oberflächenabdichtung ist nach abschließender Klärung der Frage zur möglichen Deponieüberhöhung zu beginnen. Für alle Deponie- bzw. Bauabschnitte, die von einer Überhöhung oder Böschungsanpassung nicht betroffen sind - sei es, weil eine Überhöhung technisch nicht umsetzbar, genehmigungsrechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist - soll die Planung der Oberflächenabdichtung zeitnah aufgenommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
24.02.2026
31.07.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Lausbach 4
59075
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsschluss zunächst folgende Leistungen für die jeweiligen Deponieabschnitte beauftragt:
- 1. BA) Deponieabschnitt IC - I:
Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufen 1.1, 1.2 und 1.3)
- 4. BA) Deponieüberhöhung:
Besondere Leistungen Nutzen-Kosten-Untersuchungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.

Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen erfolgt optional und schrittweise - abhängig von den Ergebnissen der jeweils vorangegangenen Leistungsphasen und/oder der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Bauliche Standards zur Klimarelevanz
Eine Auseinandersetzung mit den möglichen Folgen des Klimawandels im Deponiebau, Deponiebetrieb und in der Deponiestilllegung wird erwartet. Das umfasst die Integration von standardisierten Lösungen auf dem Stand der Technik zum Umgang mit Starkregenereignissen, Trockenperioden und Temperaturextremen in sämtlichen Planungsunterlagen.
Darauf aufbauend sind im Rahmen der Planungsleistungen folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Klimaresiliente Deponieplanung, -betrieb und -stilllegung:
- Auslegung von Oberflächenentwässerungssystemen und Notüberläufen auf Basis aktueller Starkregendaten.
- Dimensionierung von Pufferspeichern und Sickerwasser(zwischen)speicheranlagen für extreme Niederschläge
- Auswahl frost- und temperaturbeständiger Materialien für Abdichtungen, Geotextilien und Dichtungsbahnen
- Erosionsschutzmaßnahmen an Böschungen und Deponiekörpern (z. B. Mulden, Gabionen, standortgerechte Bepflanzung)
- Ressourcenschonende Deponieplanung:
- Verwendung von Deck- und Abdichtungsmaterialien aus aufbereiteten Sekundärstoffen, sofern vorfügbar
- Einsatz von Geotextilien und Geomembranen mit hohem Recyclinganteil, sofern vorfügbar

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYTZB8ZHKF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen

(1.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.4.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe"
(1.4.2) Bei Eignungsleihe:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. Zusätzlich sind unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen und eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu
Russland für das andere Unternehmen einzureichen.

(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Honorarblatt (Vordruck)
(1.7) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.8) Ansprechperson (Vordruck)
(1.9) Projektkonzeption (3 DIN A4 Seiten)
(1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nachweis der notwendigen Berufsqualifikation (hier: "Ingenieur:in") der festen Personen des Kernprojektteams

(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je beteiligtem Mitarbeiter

(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Allgemeine Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

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Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Ein Ausschluss aufgrund der vorgenannten Gründe wird vorbehalten.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen im Bereich der Tiefbau- und Umwelttechnik sowie in der Wasserwirtschaft (siehe Vordruck "Bieterfragebogen")

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen im Bereich der Tiefbau- und Umwelttechnik sowie in der Wasserwirtschaft

(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Haftplfichtversicherung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe vorzuhalten: Personenschäden 1.500.000 EUR
Sonstige Schäden 750.000 EUR
Diese Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Alternativ ist von Bieter die Zusicherung zu machen, dass im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufgestockt wird. Die Erklärungen sind im Vordruck Bieterfragebogen vorzunehmen.

(2) Der Nachweis ist auf besondere Anforderung nachzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.

(3) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Vertragsschluss die Versicherungspolice vorzulegen und erneut das weitere Bestehen der Versicherung nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres nachzuweisen.

(4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

(5) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Bieterfragebogen" mindestens zwei Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten zehn Jahren im Themenfeld Ingenieurbauwerke abgeschlossen hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistungen zur zu vergebenden Leistung mit ähnlicher Komplexität und in der gleichen oder höheren Honorarzone durchgeführt (Leistungsphasen 1-8 erbracht) und innerhalb der letzten zehn Jahre abgeschlossen (Leistungsphase 8 abgeschlossen) wurden.

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.

Finanzierung

Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. (Siehe auch Befähigung zur Berufsausübung)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung