Die ehemalige Polizeiwache Hagen wird zu einerstädtischen Kindertagesstätteund den Verwaltungsräumen des Bereiches "Jugend undSoziales" umgebaut.Das Gebäude wird dazu kernsaniert und erhält ein neues Dach.Es entsteht ein neues Dachgeschoss mit Büros und eine Techniketage für die Rückkühlerdes benachbarten Museums. Über einen seitlichen Anbau an das Gebäude entstehenein barrierefreier Zugang und damit ein weiteresnotwendiges Fluchttreppenhaus.Die Sanierung erfolgt nach den Effizienzhaus 40Anforderungen und wird von der KfW gefördert.
Hinweise zur BaustelleDie Baustelle befindet sich in der Prentzelstr.6 in58095 Hagen Mitte. Das Gebäude befindetsich auf dem Nachbargrundstück des Osthaus Museums.Das Gebiet ist nach BauNVO §4a ein besonderesWohngebiet.Erschließung und BaustellenlogistikDie Erschließung erfolgt über die Prentzelstraße, oderüber die Mariengasse.An beiden Straßen gibt es ein Tor im Bauzaun. Auf demGrundstück ist Platz fürFahrzeuge und Container, sowie Lagermöglichkeiten. DieNutzung der Fläche istmit der Bauleitung abzustimmen.Folgende Baustelleneinrichtungen werden bauseits zurVerfügung gestellt:Gerüstaufzug: Zugang vom EG/1.OG/2.OG/3.OG, Traglast:1.500kg;Einweisung durch den Aufzugsbereitsteller verpflichtend(Kosten einmalig für den AN 200EUR Netto)Kran: Ausladung: 35,0m; Hakenhöhe: min. 32,8m; max.Last bei 35m: min. 3.700kg,ohne Kranfahrer. Einweisung durch den Kranbereitstellerverpflichtend(Kosten einmalig für den AN 250EUR Netto)Fassaden- und Arbeitsgerüst: auf allen 4 Gebäudeseiten,mit 2 Gerüsttreppen.Weiteres: Baustellen-WC, Bauwasser, Baustrom,Pausenraum/Baubüro.
Es werden Rohhrahmen- und Metalltüren Arbeiten ausgeschrieben:- Rohrrahmentüren Außen- Rohrrahmentüren Innen- Metalltüren Außen- Metalltüren Innen
Türen VorbemerkungDie erste Zahl der Türennummer zeigt das Geschoss an.Das EG beginnt mit der 0, das Kellergeschoss hat die Zahl 9.Jede Position / Tür ID beschreibt ein Türelementbestehend aus mehreren Teilen.Die Brandschutzanforderung, Schallschutzanforderung undder U-Wert bezieht sich immer auf das gesamte Element.Für alle Positionen muss ein Aufmaß vor Ort miteinkalkuliert werden.Grundlage für das Angebot ist die Türliste250627_Liste_Metalltürenund die Zeichnungen zu den einzelnen Türen.VORGABEN FÜR TÜREN· Systemprüfung nach Produktnorm EN 14351-1 durch einenotifizierte Prüfstelle· Einbau der Türen nach RAL· Flächenbündige Aluminium-Profilrohrkonstruktion· Zulassungsnachweis für Brandschutztüren· Fachgerechter Einbau von Brandschutztüren· Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179· Der Einsatz von PU Schäumen ist untersagtFür das Erreichen der Vorgaben zur Förderung vonenergetischen Sanierungen wird ein Blower Door Test durchgeführt.Die Steinfestigkeitsklasse des Mauerwerks im Bestand ist die SFK 12
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- Prüfzeugnisse/Nachweise sämtlicher Materialien undOberflächen/Korrosionsschutzmaßnahmen etc.- Entsorgungsnachweise sämtlicher abgefahrener Baustoffe
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, sofern die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet wird (§ 134 GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber*in über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Sollten den Nachrichten verschlüsselte Dateien angehängt werden, werden diese durch Netzwerksicherheit der Stadt Hagen abgewiesen."
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen die Bieter*innen die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht werden. Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.
Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten;c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen gem. § 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Umsatz gem. § 6 a Nr. 2 lit. c) VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.
Unterlagen nach § 6 a Nr. 2 lit. a) - i) VOB/A EU (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Ur-/Angebotskalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Erklärung ist zunächst mittels Eigenerklärung abzugeben. Sofern Ihr Unternehmen in die engere Auswahl kommt, sind auf Aufforderung der Vergabestelle die Unterlagen einzureichen.
Nachweis über die Berufsbefähigung hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erklärung ist zunächst mittels Eigenerklärung abzugeben. Sofern Ihr Unternehmen in die engere Auswahl kommt, sind auf Aufforderung der Vergabestelle die Unterlagen einzureichen.
Handelsregisterauszug, falls vorhanden (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zunächst ist der Eintrag mittels Eigenerklärung abzugeben. Sofern Sie in die engere Wahl kommen, muss die Bescheinigung auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt werden.
Nachweis Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Gewerbeanmeldung ist zunächst mittels Eigenerklärung zu bestätigen. Sofern Sie in die engere Wahl kommen, muss die Bescheinigung auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt werden.
Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
nbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitserklärung der Stadtkasse hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.
Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärungen sind mittels "Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx" mit dem Angebot abzugeben.
Die Arbeiten werden nur an Bewerber*innen vergeben, die die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen und die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können.
Erforderlich ist eine abgeschlossene Meisterausbildung als Metallbauer*in bzw. Bachelor Professional, Montageleiter TÜV oder Montagespezialist IHK oder vergleichbar.
Bitte tragen Sie hier den Abschluss ein. - Berufsausbildung
Sind Sie Mitglied in der Industrie- und Handelskammer,in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen?
Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt. - Eintragung in ein Berufsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, dasInformationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmenin Deutschland enthält.Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an.Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nichteintragungspflichtig" ein. - Eintragung im Handelsregister
Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden).Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einersolchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;Wenn die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt,bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben. - Berufshaftpflichtversicherung § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigenStadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückständehaben.
Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Siebitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höheder Rückstände sowie den Grund an. - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist einDokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zurZahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Sieenthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligenKrankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunftdarüber, ob das Unternehmen regelmäßig seineSozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Bitte geben Sie dieKrankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versichertenBeschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie dieSozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte"nein" angeben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
Das Nichtvorliegen diesesAusschlussgrundes ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Siebitte "nein" ein. - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder dieEröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masseabgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigtwurde (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU).
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Insolvenzverfahren gegeben ist,ansonsten geben Sie "nein" an - Insolvenzverfahren § 124 GWB
Bitte geben Sie an, ob sich Ihr Unternehmen in Liquidationbefindet.
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn keine Liquidation gegeben ist und"nein", wenn eine Lipuidation geben ist. - Liquidation (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU)
Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben desTariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet.
Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja". Ansonsten bitte "nein"eintragen. - Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativenAusschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU vorliegen.
Tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein. - Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen.Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) nachgewiesen werden (mindestens 177.000 EUR / Jahr).
Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 ein. - Angabe Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren
-Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75Abs. 1 + 2 VgV 2021):Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich desausgeschriebenen Gewerke: mindestens 1 Meister*innen Metallbauermeister*in, Bachelor Professional oder vergleichbar, mind. 5 Gesellen (Metallbauer*innen).
Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.
Bitte tragen Sie die Anzahl der technischen Fachkräfte aufgeteilt in Meister*innen und Facharbeiter*innen in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 ein. - Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Durchführung der Arbeiten ist ein erfahrener, deutschsprachiger, weisungsbefugter Fachbauleiter des AN zu benennen, der für die inhaltliche & terminliche Abstimmung mit der Bauleitung verantwortlich ist & die Arbeiten regelmäßig überwacht.
Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- & Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Arbeitsdurchführung unter Beachtung anerkannter Regeln der Technik & aller erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich.Der AN ist allein für die Ausführung & ordnungsgemäße Erfüllung seinerLeistung verantwortlich.Er hat keinen Anspruch auf Überwachung seiner Leistung durch dieBauleitung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass sie die geforderten Eigenschaften aufweisen & den anerkannten Regeln derBaukunst entsprechen. Von der Bauleitung festgestellte Mängel sofort in Abstimmuung zu beseitigen.