-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, das nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen gemäß § 124 GWB
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungen § 6a Nr. 2a VOB/A EU:
Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden).
Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;
- Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) nachgewiesen werden, mindestens 250.000 EUR/Jahr.
- Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde ( § 6e Abs. 4 EU VOB/A ).
Die Eigenerklärungen bitte in die Excel-Tabelle "Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase" und dem Blatt "Kriterien" eintragen.
Die Nachweise können zunächst auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
Erläuterungen und Links zur EEE sind hier zu finden: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter *innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.