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Verfahrensangaben

Kita Prentzelstr. 6, 58095 Hagen, Bodenlegerarbeiten Kautschuk

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hagen
05914-31001-55
Rathausstr. 11
58095
Hagen
Deutschland
DEA53
Vergabestelle für Bauprojekte
bauvergaben@stadt-hagen.de
+49 23312073775

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster
+49 2514110
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45432100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung und fachgerechte Verlegung eines strapazierfähigen, rutschhemmende Kautschuk Bodenbelag im Kita-Bereich. Der Bodenbelag soll über eine dichte, geschlossene und leicht zu reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- Untergrundvorbereitung mit Trockenstrich und Fugen- und Belagstrennprofile
- Bodenbelag
- Reinigung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
27.04.2026
24.05.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kita Prentzelstr. 6
58095
Hagen
Deutschland
DEA53

Das Gebäude befindet sich auf dem Nachbargrundstück des Osthaus Museums. Das Gebiet ist nach BauNVO § 4a ein besonderes Wohngebiet.

Die Erschließung erfolgt über die Prentzelstraße oder
über die Mariengasse. An beiden Straßen gibt es ein Tor im Bauzaun.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Umweltverträglichkeit Kautschukbodenbeläge /
Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien:

Zur Vorbeugung und Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) und gesundheitsschädliche Stoffe sind nach dem Stand der Technik sehr emissionsarme Kautschukbodenbeläge einzusetzen, die nachfolgend genannte Anforderungen erfüllen.

Geforderte Gütezeichen: siehe Positionstexte der
Produktbeschreibungen (oder gleichwertiger Art).

Weitere Anforderungen in Bezug auf Umwelt- und
Nachhaltigkeitskriterien:
· Der Bieter muss nachweisen, dass der Hersteller seines angebotenen Fabrikats bei dessen Produktion die Ethikrichtlinien des wdk (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V., die europäische
Strategie für nachhaltige Entwicklung, die
ILO-Kernarbeitsnormen und die Richtlinien des globalen Pakts der Vereinten Nationen (UNGC) eingehalten hat. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn der Hersteller Mitglied des wdk ist. Ist der Hersteller nicht Mitglied des wdk ist auf andere Weise der Nachweis zu führen, dass sich der Hersteller zur Einhaltung dieser Regelwerke bei der Produktion des angebotenen Fabrikats
verpflichtet hat.
· Der Bieter muss nachweisen, dass der
Bodenbelagshersteller seines angebotenen Fabrikats ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO
14001 oder gleichwertig betreibt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zur eindeutigen Beschreibung der geforderten Leistungen können im Leistungsverzeichnis Hersteller- und Typenbezeichnungen sowie Vergleichsmodell genannt sein. Diese Angaben dienen ausschließlich der technischen Orientierung und stellen keine unzulässige Produktvorgabe dar.

Bietende sind berechtigt, gleichwertige Produkte anderer Hersteller*innen anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Zertifikate) nachzuweisen.

Werden im Angebot keine eigenen Hersteller- oder Typenangaben gemacht, gelten die im Leistungsverzeichnis genannten Vergleichsmodelle als verbindliche Grundlage für die Ausführung der Leistung.

Sofern im Leistungsverzeichnis keine Vergleichsmodelle benannt sind und Bietende keine Hersteller- oder Typenangaben machen, werden diese im Rahmen der Angebotsprüfung gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben nachgefordert. Die Nachforderung erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Vorlage, kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung weitere Nachweise zur Gleichwertigkeit anzufordern

Ich bitte den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase Seiten 1-2 auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht.

Hinweis:
Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

15
15

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

13
0