Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, das nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Umsatz gem. § 6 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A:
Umsatz im Mittel der letzten drei Jahre.
Er muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachgewiesen werden.
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).
Die Nachweise können als Eigenerklärung oder gem. § 6 b VOB/A über einen Präqualifikationsnachweis erbracht werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der über die Eigenerklärung erbrachte Nachweis durch entsprechende Bescheinigung zu bestätigen.
Vorzulegende Nachweise:
Unterlagen nach § 6 a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A; - Umsatzangaben
- Referenzleistungen
- Beschäftigtenzahlen
- Berufsregister
- Insolvenz
- Liquidation
- Zuverlässigkeit
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes - Nachweis; Die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG ermöglicht es Bauunternehmern, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzug der Bauabzugssteuer zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Antrag des Bauunternehmers ausgestellt und bestätigt dessen steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Ur-/Angebotskalkulation; Auf Anforderung der Vergabestelle