Klinkerarbeiten Fassade
Ausführung: fachgerechte Erstellung eines Verblendmauerwerk (Dünnformat, wilder Verband) inkl. Luftschicht und Wärmedämmung für eine neue moderne Grundschule, inkl. Erstellung eines statischen Verankerungskonzept (Anker u. Konsolen), inkl. Verfugungsarbeiten, inkl. Herstellung eines Klinkerreliefs bzw. Zierverbands zwischen den Fenstern, bereichsweise Anschlussarbeiten WDVS an bauseitige Gabionenwand Verblendfläche ca. 1100 m2 (Fensterfläche bereits abgezogen)Geschossanzahl: 4 Vollgeschosse, jeweils 4m, maximale Höhe inkl. Attika insgesamt ca. 17,30mBaustelleneinrichtung: bauseitige Gerüststellung vorhanden, kein bauseitiger Kran, eingeschränkte BE-Fläche Ausführungsdauer: ca. 2 bis 3 Monate (einschließlich Materialbestellung)Ausführungsziel: Herstellung einer ästhetischen, nachhaltigen, langlebigen und energieeffizienten Gebäudehülle/ Klinkerfassade gemäß DGNB und QNG Kriterien, bzw. Einhaltung der Anforderungen an eine moderne Grundschule
Preis
Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis derDGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
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