Die ehemalige Polizeiwache Hagen wird zu einerstädtischen Kindertagesstätte und den Verwaltungsräumen des Bereiches "Jugend und Soziales" umgebaut.Das Gebäude wird dazu kernsaniert und erhält ein neues Dach. Es entsteht ein neues Dachgeschoss mit Büros und eine Techniketage für die Rückkühler des benachbarten Museums.Über einen seitlichen Anbau an das Gebäudeentstehen ein barrierefreier Zugang und damit einweiteres notwendiges Fluchttreppenhaus.
Trockenbauarbeiten
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht.
Hinweis:Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Bitte beachten Sie dazu die Tabelle auf Seite 2 (2.Tabellenblatt) in der Excel-Datei.
Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.
Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den/die öffentliche*n Auftraggeber*in (Sektorenauftraggeber*in) oder den/die Wirtschaftsteilnehmer*in geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in zahlungsunfähig?
Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmer*in in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Der Wirtschaftsteilnehmer/Die Wirtschaftsteilnehmerin befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in einen Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem/der Wirtschaftsteilnehmer*in und einem öffentlichen Auftraggeber/einer öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmer*in in einer der folgenden Situationen:a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten;c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber/einer öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber *in verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;d)Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftrageberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte,
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte über diesen Fragebogen die Eigenerklärungen abgeben.
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG ermöglicht es Bauunternehmern, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzug der Bauabzugssteuer zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Antrag des Bauunternehmers ausgestellt und bestätigt dessen steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Umsatz gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.
Ur-/Angebotskalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Berufsausbildung - Die Arbeiten werden nur an Bewerber*innen vergeben, die die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen und die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können.
Erforderlich ist mind. 1 Industriemeister*in für Akustik und Trockenbau, oder Stuckateurmeister*in, oder Bachelor Professionals Stuckateur-Handwerk,sowie mind. 2 Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Trockenbaumonteur*in.
Berufsabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit ist durch eine Anerkennung der zuständigen Handwerkskammer nachzuweisen.
Bitte tragen Sie hier den Abschluss ein.
Eintragung in ein Berufsregister - Sind Sie als Mitglied in der Industrie- und Handelskammer,in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen?
Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt.
Eintragung im Handelsregister - Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, dasInformationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an.Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nicht eintragungspflichtig" ein.
Berufshaftpflichtversicherung § 6a Nr. 2a VOB/A EU - Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden).Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;Wenn die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt,bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben.
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Stadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände haben.
Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe der Rückstände sowie den Grund an.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.Sie enthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Bitte geben Sie die Krankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versicherten Beschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte "nein" angeben.
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
Das Nichtvorliegen diesesAusschlussgrundes ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Siebitte "nein" ein.
Insolvenzverfahren § 124 GWB - Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6e Abs.6 Nr.2 VOB/A EU).
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Insolvenzverfahren gegeben ist, ansonsten geben Sie "nein" an
Liquidation (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU) - Bitte geben Sie an, ob sich Ihr Unternehmen in Liquidation befindet.
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn keine Liquidation gegeben ist und "nein", wenn eine Liquidation geben ist.
Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet.
Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja".Ansonsten bitte "nein" eintragen.
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU - Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw.§ 6e VOB/A EU vorliegen.
Tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein.
Angabe Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren - Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen.Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) nachgewiesen werden (mindestens 276.000 EUR / Jahr).
Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 ein.
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren - Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich desausgeschriebenen Gewerkes: mindestens 6 Mitarbeiter*innen (mind. 1 Industriemeister*in für Akustik und Trockenbau, oder Stuckateurmeister*in, oder Bachelor Professionals Stuckateur-Handwerk,sowie mind. 2 Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Trockenbaumonteur*in.
Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.
Bitte tragen Sie die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 ein.
Die DGNB-Zertifizierungen müssen gewährleistet sein, siehe Leistungsbeschreibung.