- Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen entsprechen (öffentliche Hand, Sonder- oder Schulbauten).
Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung und der/die jeweilige Ansprechpartner *in mit Telefonnummer anzugeben.
-Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021) für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:
Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerkes muss bei mindestens 1 Meister/in im Betrieb, 1 deutschsprachige/r, weisungsbefugte/r und fachkundige/r Bauleiter/in zur wöchentlichen Baubesprechung und Entscheidungsfindung auf der Baustelle, min. durchgehend 8 Gesellen/innen bzw. Facharbeiter.
Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen.
Mindestens die Gesellen*innen, sowie der Meister/die Meisterin müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.
Die Nachweise können zunächst auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
Erläuterungen und Links zur EEE sind hier zu finden: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html.
Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter *innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.