Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkung
Die ehemalige Polizeiwache Hagen wird zu einer städtischen Kindertagesstätte und den
Verwaltungsräumen des Bereiches "Jungend und Soziales" umgebaut.
Das Gebäude wird dazu kernsaniert und erhält ein neues Dach. Es entsteht ein neues
Dachgeschoss mit Büros und eine Techniketage für die Rückkühler des benachbarten
Museums. Über einen seitlichen Anbau an das Gebäude entstehen ein barrierefreier Zugang
und damit ein weiteres notwendiges Fluchttreppenhaus.
Hinweise zur Baustelle
Die Baustelle befindet sich in der Prentzelstr.6 in 58095 Hagen Mitte. Das Gebäude befindet
sich auf dem Nachbargrundstück des Osthaus Museums. Das Gebiet ist nach BauNVO §4a
ein besonderes Wohngebiet.
Erschließung und Baustellenlogistik
Die Erschließung erfolgt über die Prentzelstraße, oder über die Mariengasse. An beiden
Straßen gibt es ein Tor im Bauzaun. Auf dem Grundstück ist Platz für Fahrzeuge und
Container, sowie Lagermöglichkeiten. Die Nutzung der Fläche ist mit der Bauleitung
abzustimmen.
Folgende Baustelleneinrichtungen werden bauseits zur Verfügung gestellt:
Gerüstaufzug: Zugang vom EG/1.OG/2.OG/3.OG, Traglast: 1.500kg;Einweisung durch den
Aufzugsbereitsteller verpflichtend (Kosten einmalig für den AN 200,00 EUR Netto)
Kran: Ausladung: 35,0m; Hakenhöhe: min. 32,8m; max. Last bei 35m: min. 3.700kg, ohne
Kranfahrer. Einweisung durch den Kranbereitsteller verpflichtend (Kosten einmalig für den
AN 250,00 EUR Netto)
Fassaden- und Arbeitsgerüst: auf allen 4 Gebäudeseiten, mit 2 Gerüsttreppen.
Weiteres: Baustellen-WC, Bauwasser, Baustrom, Pausenraum/Baubüro
Ausführungszeiten:
siehe Bauzeitenplan
Anlagen
Bauzeitenplan
Baustelleneinrichtungsplan
Krandatenblatt
Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkung
1. DIN-Vorschriften
Alle Arbeiten sind entsprechend: der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und
Teil C, den Deutschen Normen DIN, den europäischen Normen EN, sowie den geltenden
Vorschriften und technischen Regelwerken, und den einschlägigen anerkannten Regeln der
Technik jeweils in der neuesten und gültigen Fassung auszuführen.
Besonders wird hiermit auf die Einhaltung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach
UVV-Vorschriften, den behördlichen Bestimmungen, auf die Herstellung und Vorhaltung von
Bausteifen, auf die Herstellung und Vorhaltung von Abdeckungen, Umwehrungen und·
Öffnungen nach VOB/C, sowie auf die Einhaltung der Vorschriften zum aktiven und passiven
Brandschutz hingewiesen.
Die Unfallverhütungsvorschriften "Bauarbeiten" (GUV-V C 22) sind zu beachten.
Grundlagen der Arbeiten sind ferner:
Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten sich mit den Inhalten des SiGePlans vertraut
zu machen, seine Gefährdungsbeurteilung mit dem SiGeKo abzustimmen und die
Ergebnisse in die Gefährdungsbeurteilung zu übernehmen. Der AN hat grundsätzlich den
Vorgaben des SiGeKo s Folge zu leisten.
Auf die strikte Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften wird durch den AG großen Wert
gelegt. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften ist sowohl der Vertreter des
Bauherren als auch der SiGeKo jederzeit berechtigt die Baustelle stillzulegen.
"Eigene" Liefer- und Geschäftsbedingungen des AN finden keine Anwendung.
2. Ortsbesichtigung
Es wird dem Bieter empfohlen, sich zur Angebotskalkulation über die Gegebenheiten vor Ort
zu informieren, insbesondere über das Baugrundstück, die Zufahrtsmöglichkeiten, die
örtlichen Verkehrsverhältnisse sowie die Strom- und Wasserversorgung. Ortsbesichtigungen
finden in der Organisation der Vergabestelle statt.
3. Leistungsumfang
Alle Angebotspreise verstehen sich für fix- und fertige Montage, inkl. aller Nebenarbeiten und
erforderlichen Montagezubehörteile, Schrauben etc.
Alle Leistungen beinhalten neben der Lieferung auch das Abladen, Zwischenlagern und
Transportieren. Sämtliche Genehmigungen und Gebühren, die zur Leistungserbringung des
AN erforderlich sind, sind von diesem einzukalkulieren.
Weitere Bedingungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.