Kita Prentzelstr.6, 58095 Hagen, Bodenaufbauten - Estricharbeiten
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.07.2025
25.07.2025 09:00 Uhr
25.07.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hagen
05914-31001-55
Rathausstr. 11
58095
Hagen
Deutschland
DEA53
Vergabestelle für Bauprojekte
bauvergaben@stadt-hagen.de
+49 23312074653

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster
+492514110
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+492514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45262320-0
45262321-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bodenaufbauten - Estricharbeiten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Unterbau wird vorab eine Ausgleichsschüttung auf die Bestandsdecken aufgebracht.
Der von Heizungsbauer eingebrachte Systemaufbau mit Heizrohren wird mit Trockenestrichplatten aus Gipsfaser belegt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.11.2025
30.01.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kita Prentzelstraße 6
58095
Hagen
Deutschland
DEA53

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.

Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YTEULK9F2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-
gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-
schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-
tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-
len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-
len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-
ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-
machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-
keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht.

Hinweis:
Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter die nachgefoderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.

Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.

Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54).
Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:
a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;
b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten;
c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;
d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Informationssicherheit

05a Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG des Finanzamtes - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit Angebotsabgabe ist zunächst zu erklären, ob die Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorliegt. Im Falle der beabsichtigten Bezuschlagung ist die Bescheinigung einzureichen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

05b Nachweis der Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung ist erst vor Zuschlagserteilung einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen gem. § 6 a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatz gem. § 6 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Ur-/Angebotskalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eine abgeschlossene Ausbildung als Estrichleger-Meister/in oder vergleichbar.

Bitte tragen Sie hier den Abschluss ein. - Berufsausbildung

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Sind Sie als Mitglied in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen?

Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt. - Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das
Informationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmen
in Deutschland enthält.
Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an.
Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nicht
eintragungspflichtig" ein. - Eintragung im Handelsregister

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Deckungssummen: 3,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden).

Wenn die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt bzw. im Falle der Bezuschlagung abgeschlossen werden kann
bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben. - Berufshaftpflichtversicherung § 6a Nr. 2a VOB/A EU

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen
Finanzamtes bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände
haben.

Wenn Sie bei dem Finanzamt keine Rückstände haben, tragen Sie
bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe
der Rückstände sowie den Grund an. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen
Stadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände
haben.

Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Sie
bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe
der Rückstände sowie den Grund an. - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Sie
enthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Bitte geben Sie die
Krankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versicherten
Beschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie die
Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte
"nein" angeben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.

Das Nichtvorliegen dieses Ausschlussgrundes ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Sie bitte "nein" ein. - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde (§ 6e Abs.6 Nr.2 VOB/A EU).

Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Insolvenzverfahren gegeben ist,
ansonsten geben Sie "nein" an - Insolvenzverfahren § 124 GWB

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bitte geben Sie an, ob sich Ihr Unternehmen in Liquidation
befindet.

Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn keine Liquidation gegeben ist und
"nein", wenn eine Liquidation geben ist. - Liquidation (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben des
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet.

Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja". Ansonsten bitte "nein"
eintragen. - Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.

Tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein. - Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen.
Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) nachgewiesen
werden (mindestens 300.000,00 EUR / Jahr).

Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 ein. - Angabe Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Erfordernis: mindestens ein/e Meister/in im Estrichlegerhandwerk und mindestens zwei Estrichleger/innen bzw. Facharbeiter/innen mit jeweils abgeschlossenen und nachweisbaren Abschlüssen im Estrichlegerhandwerk.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.

Bitte tragen Sie die Anzahl der Meister, der Facharbeiter und der sonstigen Mitarbeitenden (getrennt voneinander) in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 ein. - Nachweis der technischen Fachkräfte nach § 6 a VOB/A EU

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Angebot sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen für die Öffentliche Hand vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.einzureichen. Vergleichbar heißt demnach:
- Umsetzung im Bestand/Umbau/Sanierung
- Umsetzungszeitraum 2020-2024

- Materialität 1 (3 Referenzen): Trocken-Heizestrichsystem mit Klick-System - Bearbeitungsfläche: min. 600m2 / max. 2000m2 - Auftragssumme Netto zwischen 100.000 EUR und 300.000EUR

- Materialität 2 (3 Referenzen): Zementestrich als Sichtestrich - Bearbeitungsfläche: 100m2 / max. 500m2 - Auftragssumme Netto zwischen 5.000 EUR und 70.000 EUR

Bitte beschreiben Sie kurz das Projekt und benennen den/die Anspechpartner/in mit Telefonnummer. - Referenzen nach § 6a VOB/A EU

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es ist eine deutschsprachige Bauleitung zu benennen und präsent zu sein. Sie müssen Deutschkenntnisse gemäß Sprachniveau B2 erfüllen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung