Neubau Zweigstelle Grundschule Goldberg, Franzstr. 75, 58091 Hagen, Klinkerarbeite...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2025
13.05.2025 11:00 Uhr
13.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hagen
05914-31001-55
Rathausstr. 11
58095
Hagen
Deutschland
DEA53
Vergabestelle für Bauprojekte
bauvergaben@stadt-hagen.de
+49 23312074653

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster
+492514110
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+492514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45210000-2
45262500-6
45443000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Klinkerarbeiten Fassade

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausführung: fachgerechte Erstellung eines Verblendmauerwerk (Dünnformat, wilder Verband) inkl. Luftschicht und Wärmedämmung für eine neue moderne Grundschule, inkl. Erstellung eines statischen Verankerungskonzept (Anker u. Konsolen), inkl. Verfugungsarbeiten, inkl. Herstellung eines Klinkerreliefs bzw. Zierverbands zwischen den Fenstern, bereichsweise Anschlussarbeiten WDVS an bauseitige Gabionenwand
Verblendfläche ca. 1100 m2 (Fensterfläche bereits abgezogen)
Geschossanzahl: 4 Vollgeschosse, jeweils 4m, maximale Höhe inkl. Attika insgesamt ca. 17,30m
Baustelleneinrichtung: bauseitige Gerüststellung vorhanden, kein bauseitiger Kran, eingeschränkte BE-Fläche
Ausführungsdauer: ca. 2 bis 3 Monate (einschließlich Materialbestellung)
Ausführungsziel: Herstellung einer ästhetischen, nachhaltigen, langlebigen und energieeffizienten Gebäudehülle/ Klinkerfassade gemäß DGNB und QNG Kriterien, bzw. Einhaltung der Anforderungen an eine moderne Grundschule

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.07.2025
19.09.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Franzstr. 75
58091
Hagen
Deutschland
DEA53

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis der
DGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YTMBMLQZG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

52
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gem. § 16 a Abs. 5 EU VOB/A sind Angebote auszuschließen, bei denen der/die Bietende die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.

Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.

Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54).
Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:
a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;
b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten;
c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;
d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, das nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen gemäß § 124 GWB

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungen § 6a Nr. 2a VOB/A EU:
Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden).
Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;

- Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) nachgewiesen werden, mindestens 800.000 EUR/Jahr.

- Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde ( § 6e Abs. 4 EU VOB/A ).

Die Nachweise können zunächst auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
Erläuterungen und Links zur EEE sind hier zu finden: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html

Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter *innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung beizufügen.
Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.

Als Ansprechpartner*in muss eine deutschsprachige Bauleitung namentlich benannt werden.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Eine abgeschlossene Meisterausbildung als Maurer*in/Techniker*in oder vergleichbar.

Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten.

- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften oder vergleichbarer Nachweis, sofern Sie eintragungspflichtig sind

- Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Nachweis über Mitgliedschaft in der IHK oder vergleichbare Eintragung in einem EU Mitgliedsland

- Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Eintrag.

- Nachweis über die Konzessionierung des Betriebes am Firmenstandort

Die Nachweise können zunächst auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
Erläuterungen und Links zur EEE sind hier zu finden: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html

Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter*innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es sind mindestens 3 Referenzen öffentlicher Auftraggeber/innen aus dem Bereich Klinker-/Fassadenarbeiten, Bereich Sonder- und Schulbauten aus den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen entsprechen.
Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung und der/die jeweilige Ansprechpartner *in mit Telefonnummer anzugeben.

Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 6a EU VOB/A):
Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerkes muss während der letzten drei Kalenderjahre bei mindestens 7 Personen liegen (1 Meister*in/Polier*in und mindestens 6 Facharbeiter*innen).

Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.

Die Nachweise können zunächst auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
Erläuterungen und Links zur EEE sind hier zu finden: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html

Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b EU VOB/A . Bei Bieter*innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Berufsausbildung

Eine abgeschlossene Meisterausbildung als Maurer*in/Techniker*in oder vergleichbar.
Bitte tragen Sie hier den Abschluss ein.

Eignungskriterium

Sonstiges
DGNB-Zertifizierungen (Siehe Leistungsbeschreibung)

Die DGNB-Zertifizierungen müssen vorliegen (siehe Leistungsbeschreibung)

Wenn diese Zertifizierungen vorliegen, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten "nein".

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eintragung in ein Berufsregister

Sind Sie als Mitglied in der Industrie- und Handelskammer,
in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen?
Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eintragung im Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das
Informationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält. Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an.
Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nicht eintragungspflichtig" ein.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung § 6a Nr. 2a VOB/A EU

Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;
Wenn die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt, bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Stadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände haben.
Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe der Rückstände sowie den Grund an.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Sie enthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Bitte geben Sie die Krankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versicherten Beschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte "nein" angeben.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
Das Nichtvorliegen dieses Ausschlussgrundes ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Sie bitte "nein" ein.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Insolvenzverfahren § 124 GWB

Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A, § 124 GWB).
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Insolvenzverfahren gegeben ist, ansonsten geben Sie "nein" an

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liquidation (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A)

Bitte geben Sie an, ob sich Ihr Unternehmen in Liquidation
befindet.
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn keine Liquidation gegeben ist und "nein", wenn eine Liquidation geben ist.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben des
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet.
Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja". Ansonsten bitte "nein" eintragen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB

Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.
Tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren

Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen.
Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) nachgewiesen werden, mindestens 800.000 EUR.

Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 ein.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren

Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 6a EU VOB/A):
Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerkes muss bei mindestens 7 Personen liegen (1 Meister*in/Polier*in und mindestens 6 Facharbeiter*innen).
Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen sowie der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.
Bitte tragen Sie die Anzahl der Facharbeiter*innen in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 ein.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Es sind mindestens 3 Referenzen öffentlicher Auftraggeber/innen aus dem Bereich Klinker-/Fassadenarbeiten, Bereich Sonder- und Schulbauten aus den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen entsprechen.
Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung und der/die jeweilige Ansprechpartner*in mit Telefonnummer anzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die DGNB-Zertifizierungen müssen gewährleistet sein, siehe Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung