Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten.
Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 HagenAuf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehausesdurch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen(Anlage A: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, dergenaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswachesieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter und zwei Praktikanten bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein.
Standort: Am Obergraben 20, 58091 HagenIm Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage B: Lageplan). Das Baugrundstückbefindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefällein Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhabenwird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24-Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen.
Die Fertigstellung beider Objekte ist für den Mai 2028 vorgesehen.
Für die zu vergebenden Leistungen werden derzeit Baukosten (KG 200 - 700) wie folgt geschätzt:Rettungswache (Gasstraße 6-8, 58119 Hagen): ca. 3.5 Mio. EUR (netto)Rettungswache (Am Obergraben 20, 58091 Hagen): ca. 3.1 Mio. EUR (netto)Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen orientieren sich jeweils am Leistungsbild desHeft 9 AHO "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (Stand: März 2020);Projektstufen I bis V.Eine angemessene Vor-Ort-Präsenz des jeweils vorgesehenen Projektleiters ist vorzusehen. Zudemsind im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) der/die Projektleiter/-in und sein/-e Stellvertreter/-in verbindlich zu benennen.Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:Stufe 1:- Projektvorbereitung (inkl. Grundlagenermittlung)- Planung (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) - anteiligStufe 2:- Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe)- Ausführung (Objektüberwachung)- Ggf. Projektabschluss (Objektbetreuung und Dokumentation)Die Stadt Hagen beabsichtigt den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten lässt (§ 58 Abs. 2 S. 1 VgV).
Die Wertung des Preises (Unterkriterium 1 und 2) erfolgt durch Umrechnung in ein Punktesys-tem mit maximal 90 bzw. 20 Punkte. Der niedrigste Gesamtpreis erhält 90 bzw. 20 Punkte. ZurBerechnung des Abstands der höheren Wertungspreise wird der niedrigste Wertungspreis der indie letzte Wertungsstufe gelangten Angebote mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multi-pliziert und das Ergebnis durch die jeweiligen höheren Wertungspreise der Angebote der ande-ren Bieter dividiert. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben. Es gelten die kaufmännischenRundungsregeln.
ür das Zuschlagskriterium 2 (Präsentation des Angebots im Verhandlungsgespräch) erfolgtdie Bewertung wie folgt:
Gruppe A "Im Vergleich zu den Mitbewerbern Vorteile": 4 Punkte
Gruppe B "Im Vergleich zu den Mitbewerbern qualitativer Durchschnitt": 2 Punkte
Gruppe C "Im Vergleich zu den Mitbewerbern Nachteile": 0 Punkte
Bei der Bewertung der Präsentation werden u. a. folgende Punkte berücksichtigt:- Verständlichkeit des Vortrags,- Fähigkeit zur einfachen Darstellung komplexer Sachverhalte,- Bezug auf die vorgegebene Struktur (Zuschlagskriterien, vgl. Pkt. 4.2 und 4.3),- Einhaltung der Zeitvorgabe,- Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit verwendeter Präsentationsfolien.
Mehrere Bieter können dieselbe Punktzahl erhalten. Ist die Präsentation bei allen Bietern qualitativgleichwertig, erhalten alle Bieter bei diesem Zuschlagskriterium 4 Punkte. Die erreichte Punktzahl(max. 4 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, so dass beim Zuschlagskriterium 2 max. 8Punkte erzielt werden können.
In den Zuschlagskriterien 3 und 4 (Interne Projektorganisation/Projektteam und Erläuterungder Umsetzung der Projektsteuerungsleistungen) erfolgt jeweils ein Vergleich der schriftlichenAngebote und der inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch (inkl. mündliche Erläu-terungen im Rahmen der Präsentation). Hierbei werden die schriftlichen Angebote bzw. die inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch jeweils folgenden Gruppen zugeteilt:
Gruppe A: Die Erläuterungen sind vollständig und ohne Einschränkungennachvollziehbar und plausibel 4 Punkte
Gruppe B: Die Erläuterungen sind trotz Einschränkungen noch imWesentlichen nachvollziehbar 2 Punkte
Gruppe C: Die Erläuterungen weisen wesentliche Lücken auf und sind nichtoder nur mit deutlichen Einschränkungen nachvollziehbar 1 Punkt
Nachteilig werden Erläuterungen insbesondere gewertet, wenn- wesentliche Probleme/Aufgaben nicht erkannt werden,- die jeweilige Vorgehensweise/Methode/Konzeption nicht klar beschrieben wird,- die dargestellte Vorgehensweise/Methode/Konzeption nicht geeignet erscheint, diegestellten Projektziele zu erreichen,Mehrere Bieter können jeweils dieselbe Punktzahl erhalten. Sind alle schriftlichen Angebote bzw.die inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch in einem Zuschlagskriterium qualitativ gleichwertig, erhalten alle Bieter in dem jeweiligen Zuschlagskriterium vier Punkte.In den Zuschlagskriterien 3 und 4 können somit für die schriftlichen Angebote max. 4 Punkte sowie für die inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch ebenfalls max. 4 Punkteerreicht werden.In den Zuschlagskriterium 3 und 4 können somit insgesamt maximal 16 Punkte erreicht werden.
Statthafter Rechtsbehelf beiVerstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten zuständigenStelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antragist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Einwirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber dieunterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationper Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. DerAntrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit derAntragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Eignungsprüfung wurde im Rahmen des Teilnahmewettbwerbs durchgeführt. In der Angebotsphase werden keine zusätzlichen Eignungsanforderungen gestellt.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß §56 Abs. 2 VgV vor, Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmtenFrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, bzw. vonBietern fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofernsie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand derZuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einerbestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.