Die behandelten Erweiterungen der Henry-van-de-Velde gliedern sich in die beiden Baukörper derErweiterung Multifunktionsraum ("MFR") und der Erweiterung Neubau ("Neubau").Die "Erweiterung Multifunktionsraum" wird als 1-geschossiger, nicht unterkellerter Erweiterungsbau in dersüdöstlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau an die Südostwand des Foyers angebunden.Der Neubau ist als 3-geschossiger, teilunterkellerter Erweiterungsbau in der nordwestlichen Ecke desGrundstücks positioniert und als Anbau über eine Erweiterung des bestehenden Lehrerzimmers an dieSüdwestwand der Verwaltungserweiterung angebunden.
Neubau Schulgebäude und Multifunktionsraum- Heizungs- und Sanitärtechnik- Lüftungs- und Gebäudeautomation
Zur Vermeidung unnötiger Beinträchtigungen des Schulbetriebs ist zu beachten und in die Einheitspreise der Ausschreibung einzukalkulieren: · dass lärmintensive Arbeiten nur in den Pausenzeiten oder außerhalb der Unterrichtszeiten durchzuführen sind und · Anlieferungen und Abholungen auf der Baustelle in für Schüler*innen zugänglichen Bereichen nur außerhalb der Pausenzeiten sowie nicht zu Unterrichtsbeginn oder Unterrichtsende (Dauer ~ 1 Std) durchzuführen sind. Diese müssen vorab von der Schule eingeholt werden. · Anlieferungen und Abholungen auf der Baustelle nicht zu den Hauptstoßzeiten des Schülerverkehr stattfinden darf. Dieser findet von 07:30 Uhr - 08:30 Uhr sowie von 12:30 Uhr - 13:30 Uhr statt. Weist bei der Durchführung des Bauvorhabens der Erdaushub auf eine außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Fachbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die Polizei zu verständigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, sofern die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet wird (§ 134 GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber*in über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. (s. Blatt 2 "Kriterien") Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht. Hinweis: Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter/die Bieterin die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.
Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende zahlungsunfähig?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der/die Wirtschaftsteilnehmende befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer/der Wirtschaftsteilnehmerin und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einer der folgenden Situationen:a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten;c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Unterlagen nach § 6 a VOB/A EU (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, so ist hierüber auf Aufforderung der Vergabestelle ein Nachweis vorzulegen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen gem. § 6 a VOB/A EU - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes stellt dar, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung der Steuern nachgekommen sind.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Aufforderung der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Umsatz gem. § 6 a VOB/A EU - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Ur-/Angebotskalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte über diesen Fragebogen die Eigenerklärungen abgeben. Bitte beachten Sie, das diese Exceltabelle aus 2 Tabelllenblättern besteht. Bitte füllen Sie unbedingt die zweite Seite vollständig aus.
Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angabe zu einre bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme 1,0 Mio. EUR (Personen-/Sachschäden).
Berufskammer - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der/die Bietende hat die Mitgliedschaft in der für die angebotene Leistung zuständigen Berufskammer (z. B. Ingeiuerkammer, Architketenkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nachzuweisen.
Referenzen gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Ausführung von 3 vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzbestätigungen der Auftraggeber nachzufordern.
Umsatz gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gilt als Nachweis, dass Sie Ihren Zahlungen der Sozialabgaben nachgekommen sind.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Bescheinigung vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt und dient als Bestätigung, dass Sie Ihren Zahlungen der Gewerbesteuern u. ä. an die Gemeinde zu entrichtenen Abgaben nachgekommen sind..
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Bescheinigung auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt und dient als Bestätigung, dass Sie Ihren Zahlungen der Gewerbesteuern u. ä. an die Gemeinde zu entrichtenden Abgaben nachgekommen sind.
Der nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung des Bietenden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Bestätigung der Angaben eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtkasse bzw. Gemeindekasse über das nichtbestehen von Rückständen nachzufordern.
Berufskammer - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/die Bietende hat die Mitgliedschaft in der für die angebotene Leistung zuständigen Berufskammer (z. B. Ingeiuerkammer, Architketenkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zu bestätigen.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist der Nachweis auf Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes stellt dar, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung der Steuern nachgekommen sind.
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG ermöglicht es Bauunternehmern, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzug der Bauabzugssteuer zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Antrag des Bauunternehmers ausgestellt und bestätigt dessen steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
Berufsgenossenschaft - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zu einre bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme 1,0 Mio. EUR (Personen-/Sachschäden).
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist hierüber auf Aufforderung der Vergabestelle ein Nachweis vorzulegen.
Berufsausbildung - Mindestens 1 Installateur- und Heizungsbauermeister*in oder vergleichbar und mindestens 1 Meister*in oder Techniker*in "Elektrotechnik" oder vergleichbar ist erforderlich.
Hinweis:Berufsabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit ist durch eine Anerkennung der zuständigen Handwerkskammer nachzuweisen.
Bitte tragen Sie Ihren Abschluss ein, ggf. geben Sie an, dass die Anerkennung durch die Handwerkskammer vorliegt.
Eintragung in ein Berufsregister - Sind Sie Mitglied in der Industrie- und Handelskammer,in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen?
Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt.
Eintragung im Handelsregister - Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, dasInformationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an.Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nicht eintragungspflichtig" ein.
Betriebshaftpflichtversicherung § 6a Nr.2a VOB/A EU - Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Sachschäden) und 2,5 Mio. EUR (Personenschäden)Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;
Wenn die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben.
Unbendenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände haben.
Wenn Sie bei dem Finanzamt keine Rückstände haben, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe der Rückstände sowie den Grund an.
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Stadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände haben.
Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe der Rückstände sowie den Grund an.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.Sie enthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Bitte geben Sie die Krankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versicherten Beschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte "nein" angeben.
Eigenerklärung nach § 19 Abs.3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Der Bieter/die Bieterin erklärt mit Abgabe des Angebots, dass er/sie die Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) einhält.Insbesondere versichert der Bieter/die Bieterin gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG, dass er/sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und dies auch für eingesetzte Nachunternehmen sowie Verleiher*in von Arbeitskräften sicherstellt. Der Bieter/die Bieterin verpflichtet sich, auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise vorzulegen und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn Sie die Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz einhalten, geben Sie bitte "ja" an. Andernfalls tragen Sie bitte "nein" ein
Insolvenzverfahren § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn KEIN Insolvenzverfahren gegeben ist, ansonsten geben Sie "nein" an.
Liquidationsverfahren (§ 6a Nr. 7 VOB/A EU) - Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Liquidationsverfahren gegeben ist und "nein", wenn ein Liquidationsverfahren geben ist.
Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet. Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja". Ansonsten bitte "nein" eintragen.
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU - Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU vorliegen, tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein.
Angabe Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen.
Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) nachgewiesen werden (mindestens 500.000 EUR / Jahr).
Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 ein.
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte 2023 - Die Anzahl der Mitarbeiter*innen muss mindestens 1 Meister*in und mindenstens 7 Facharbeiter im Betrieb liegen.
Darüber hinaus müssen alle Beschäftigten, welche für dieses Projekt eingesetzt werden, Deutschkenntnisse gemäß Sprachniveau B2 nachweisen können.
Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar und von der deutschen Handwerkskammer auf Gleichwertigkeit geprüft worden sind.
Bitte tragen Sie die Anzahl der Mitarbeiter*innen in dem Kalenderjahr 2023 ein und geben Sie an, ob diese mindestenes das Sprachniveau B2 besitzen.
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte 2024 - Die Anzahl der Mitarbeiter*innen muss mindestens 1 Meister*in und mindenstens 7 Facharbeiter*innen im Betrieb liegen.
Bitte tragen Sie die Anzahl der Mitarbeiter*innen in dem Kalenderjahr 2024 ein und geben Sie an, ob diese mindestens das Sprachniveau B2 besitzen.
Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte 2025 - Die Anzahl der Mitarbeiter*innen muss mindestens 1 Meister*in und mindestens 7 Facharbeiter*innen im Betrieb liegen.
Bitte tragen Sie die Anzahl der Mitarbeiter*innen in dem Kalenderjahr 2025 ein und geben Sie an, ob diese mindestens das Sprachniveau B2 besitzen.
Referenzen - Es sind mindestens 3 abgeschlossene Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2021 - 2025) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen entsprechen, bei öffentlichen Auftraggeber*innen durchgeführt wurden und bei denen es sich um Sonder- oder Schulbauten handelt.Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung, das Auftragsvolumen und der/die jeweilige Ansprechpartner *in mit Telefonnummer anzugeben.
keine