Die behandelten Erweiterungen der Henry-van-de-Velde gliedern sich in die beiden Baukörper derErweiterung Multifunktionsraum ("MFR") und der Erweiterung Neubau ("Neubau").Die "Erweiterung Multifunktionsraum" wird als 1-geschossiger, nicht unterkellerter Erweiterungsbau in dersüdöstlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau an die Südostwand des Foyers angebunden.Der Neubau ist als 3-geschossiger, teilunterkellerter Erweiterungsbau in der nordwestlichen Ecke desGrundstücks positioniert und als Anbau über eine Erweiterung des bestehenden Lehrerzimmers an dieSüdwestwand der Verwaltungserweiterung angebunden.
Neubau Schulgebäude und Multifunktionsraum- Heizungs- und Sanitärtechnik- Lüftungs- und Gebäudeautomation
Preis
Zur Vermeidung unnötiger Beinträchtigungen des Schulbetriebs ist zu beachten und in die Einheitspreise der Ausschreibung einzukalkulieren: · dass lärmintensive Arbeiten nur in den Pausenzeiten oder außerhalb der Unterrichtszeiten durchzuführen sind und · Anlieferungen und Abholungen auf der Baustelle in für Schüler*innen zugänglichen Bereichen nur außerhalb der Pausenzeiten sowie nicht zu Unterrichtsbeginn oder Unterrichtsende (Dauer ~ 1 Std) durchzuführen sind. Diese müssen vorab von der Schule eingeholt werden. · Anlieferungen und Abholungen auf der Baustelle nicht zu den Hauptstoßzeiten des Schülerverkehr stattfinden darf. Dieser findet von 07:30 Uhr - 08:30 Uhr sowie von 12:30 Uhr - 13:30 Uhr statt. Weist bei der Durchführung des Bauvorhabens der Erdaushub auf eine außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Fachbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die Polizei zu verständigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, sofern die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet wird (§ 134 GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber*in über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. (s. Blatt 2 "Kriterien") Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht. Hinweis: Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.