Maler- und Lackierarbeiten
Die Arbeiten umfassen Malerarbeiten von Wänden und Decken im gesamten Gebäude vom Kellergeschoss bis ins Dachgeschoss sowie Lackierarbeiten von Holzelementen und Stahlgeländern.
Preis
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
WICHTIG:Der Auftrag soll unmittelbar nach Bezuschlagung ausgeführt werden. Als Ausführungsbeginn war ursprünglich der 16.03.2026 geplant. Die Ausführung soll daher so zeitnah wie möglich erfolgen.
Das Gesamtvolumen des Neubauprojektes liegt über dem EU-Schwellenwert. Der Ausbau der Kita Prentzelstr. soll aus vertraglichen Gründen bis ca. April 2026 fertiggestellt werden. Da im Offenen Verfahren keine wertbaren Angebote eingegangen sind, was nicht vorhersehbar war, ist nun eine Dringlichkeit gegeben.
Wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung können aus zwingenden Gründen infolge von Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die in § 10a EU, § 10b EU und § 10c EU Absatz 1 vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A).Bei einem vorangegangenen offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren wurden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote abgegeben und in das Verhandlungsverfahren werden alle und nur die Bieter aus dem vorausgegangenen Verfahren einbezogen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht.
WICHTIGER HINWEIS:Ich bitte, den Fragebogen zur "Eignungsprüfung in der Angebotsphase" Tabellenblatt 1-2 auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.Auch wenn eine Präqualifikation vorliegt, bitte den Fragenbogen vollständig ausgefüllt einreichen.
Hinweis:Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.