Software für die Berechnung der Beiträge zur Kindertagesbetreuung
Der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen möchte im Jahr 2026 das aktuelle Fach-verfahren "OK.JUG" (Kita und OGS) und "KDN.SOZIAL" (Tagespflege) durch ein neues ersetzen.
Dieses neue moderne Fachverfahren soll folgende Punkte anbieten: - Erhebung der Beiträge für Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagesstätten- Erhebung von Verpflegungsentgelten für Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagesstätten - Erhebung der Beiträge für offene Ganztagsschulen - Erhebung der Beiträge für Kindertagespflegestellen - Auszahlung der Betreuungsentgelte an Kindertagespflegestellen
Es werden insgesamt ca. 23 Benutzer (plus Admins) gleichzeitig in den Verfahren arbeiten, welche teilweise verschiedene Fachverfahrenszugriffe benötigen.
Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Leistungsverzeichnis 26-0096".
s. § 160 GWB
s. Vergabeunterlagen
keine
aktueller Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Hierfür besteht kein Vordruck; dieses Dokument erstellt das Handelsregister. Durch den Auszug aus dem Handelsregister weist der Bieter die erforderliche Befähigung und Erlaub-nis zur Berufsausübung nach. Das Dokument darf nicht älter als 12 Monate ab Ausschrei-bungsveröffentlichung sein. Bieter, die weder im Handelsregister noch in einem sonstigen öffentlichen Register eingetragen sind, haben auf dem Angebotsdeckblatt eine entspre-chende Eigenerklärung abzugeben
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es werden drei Referenzen zu vergleichbaren Projekten gefordert. Die Vergleichbarkeit de-finiert sich wie folgt:
Auftragsvolumen/Menge: Die drei Referenzprojekte müssen die Verwaltung von mindestens 5.000 aktiven Kind-Datensätzen (Stamm- und Beitragsdaten) im Bereich Kinderta-geseinrichtungen/OGS umfassen, um die Skalierbarkeit des Verfahrens für die Stadtgröße Hagens nachzuweisen.
Rechtsrahmen (Landesrecht): Aufgrund der komplexen gesetzlichen Vorgaben zur Bei-tragsfreiheit (z. B. Beitragsfreiheit der letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung gemäß § 50 KiBiz) sowie der spezifischen Abrechnungslogik für Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen, muss mindestens eine der drei Referenzen bei einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber in NRW erbracht worden sein.
Bankerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine aktuelle Bankauskunft bzw. Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate ab Ausschreibungsveröffentlichung) der Hausbank vorzulegen. Bankerklärungen beinhalten Aussagen über die zwischen ihnen und dem beteiligten Unter-nehmen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die ge-genwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Da Verbind-lichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist. Die Vorlage einer Kopie (Scan) ist zulässig; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln das Original einzufordern.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Das beteiligte Unternehmen hat eine in Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und zwar in Form ei-ner aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate (gerechnet ab Ausschreibungsveröffentli-chung) sein. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Die Vorlage einer Kopie (Scan) ist zulässig; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln das Original einzufordern.Die Deckungssummen lauten wie folgt:5 Millionen EUR für Personenschäden, 2 Millionen EUR für Sachschäden, 2 Millionen EUR für echte Vermögensschäden.
Handelsregisterauszug
Bankerklärung
Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmensbeschreibung
Referenzen
Erklärung nach § 123 und 124 GWB
s. Lieferungs- und Zahlungsbedingungend der Stadt Hagen für IT-Aufträge
Einzureichende Unterlagen:
- Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Handelsregisterauszug)- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Bankerklärung, Betriebs-haftpflichtversicherung)- Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Unternehmensbeschreibung, Referenzen)- Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB