Vergabe der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage bzgl. "Aufforderung z. Angebotsabgabe, Punkt 12.3.5 "Auszug aus dem Bundeszentralregister" Datum: 23.04.2025 - 16:06 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Bieter stellt folgende Frage:
"Auf Seite 12 der *Aufforderung zur Angebotsabgabe*
wird ein Auszug aus dem Bundeszentralregister gefordert.

Muss der Auszug für alle Geschäftsführer bzw. Vorstände abgegeben werden, oder reicht die Vorlage eines Auszugs von einem Vorstand/Geschäftsführer?"

Antwort:
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister ist für alle Geschäftsführer/Vorstände abzugeben.



Mit freundlichen Grüßen
Sandra Janisch-Müller

Hagen - Stadt der FernUniversität
Fachbereich für Informationstechnologie
und Zentrale Dienste



Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfragen zu Los 6/ Aufforderung z.Angebotsabgabe (technische und berufliche Leistungsfähigkeit)/ Referenzen Datum: 22.04.2025 - 17:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Bieter stellt folgende Fragen:

1. Frage:
"Im Los 6 beschreiben Sie, dass für den Erweiterten RD 1x RTW gestellt werden soll.
Handelt es sich um einen Ausschreibungsfehler oder ist es vom Auftraggeber explizit so gewünscht?

Los 6 - Innenstadt (KTW 2)
Grundbedarf 1 KTW Mo-Sa, 12 Stunden (inkl. WoFT)
***Erweiterter RD 1 RTW des Beauftragten mit Personal binnen 30 Minuten***"

Antwort:
Es handelt sich um einen Tippfehler. Korrekt muss es heißen:
Los 6 - Innenstadt (KTW 2)
Grundbedarf 1 KTW Mo-Sa, 12 Stunden (inkl. WoFT) ***Erweiterter RD 1 KTW des Beauftragten mit Personal binnen 30 Minuten


2. Frage:
"Aufforderung zur Angebotsabgabe Rettungsdienst. pdf *Seite 11*
Beschreiben Sie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Können die Referenzen Notfallrettung sowie Krankentransport auch durch Konzessionen aus anderen Dachgesellschaften nachgewiesen werden?

z.B. Bei einer Konzession nach RettG NRW § 17 handelt es sich um eine Konzession die Unternehmergebunden ist und nicht an das Unternehmen selbst gebunden ist. Hier muss die Fachliche Eignung zur Führung der Geschäfte bestellten Personen nachgewiesen werden, die Konzession selbst ist aber auf den Unternehmer geschrieben.

Reicht es als Nachweis aus, wenn die fachliche Eignung sowie die Unternehmerkonzession nach RettG NRW § 17 vorgelegt werden? "

Antwort:
Der Nachweis der Referenz kann regelmäßig nicht durch Konzessionen anderer Dachgesellschaften erbracht werden. Eine Genehmigung auf Grundlage von § 17 RettG NRW stellt keine mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art und Umfang vergleichbare Leistung dar. Der Nachweis der Referenz stellt einen unternehmensbezogenen Nachweis dar. Die Referenzleistung muss daher durch den jeweiligen Bieter erbracht werden. Es kann daher auch grundsätzlich nicht auf die subjektive Erfahrung einer einzelnen, beim Bieter angestellten Personen abgestellt werden.

Für den Nachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte vorgesehenen Personen ist auf die jeweilige Person abzustellen, die für den Bieter tätig werden soll. Für diese muss entweder ein Zertifikat/Zeugnis über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder der Nachweis erbracht werden, dass diese in einem Rettungsdienstunternehmen (welches nicht identisch mit dem Bieter sein muss) eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit ausgeübt hat.


3. Frage:
"Kann die Referenz Krankentransport oder Notfallrettung auch durch belegbare Führungserfahrung oder durch Vorlage des Unternehmerscheins in Kombination mit einer jahrelangen leitenden Tätigkeit als Leiter Rettungsdienst sowie Leiter Katastrophenschutz nachgewiesen werden?

z.B.
Es handelt sich um ein neugegründetes Unternehmen oder einen neugegründeten Verein, diese Unternehmen/Vereine können aufgrund des kürzlichen Gründungsdatum noch keine Konzession in der Notfallrettung oder des Krankentransports vorlegen, beschäftigten aber Mitarbeitende, die jahrelange Erfahrung in diesen Bereichen vorweisen.

Ist eine Angebotsabgabe dennoch möglich?"

Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2. Die Führungserfahrung einer einzelnen beim Bieter angestellten Person ist als Referenznachweis nicht geeignet, da es sich insoweit um einen unternehmensbezogenen Nachweis handelt. Neu gegründete Unternehmen, die noch nicht über die erforderliche Referenz verfügen, können sich als Teil einer Bietergemeinschaft um den Auftrag bewerben.




Mit freundlichen Grüßen
Sandra Janisch-Müller

Hagen - Stadt der FernUniversität
Fachbereich für Informationstechnologie
und Zentrale Dienste

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Bitte warten...