Die Stadt Hagen beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) zu beauftragen. Beauftragt wird die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF).
Die Stadt Hagen ist nach § 6 des Rettungsgesetzes (RettG NRW) als Trägerin des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Hierfür betreibt die Feuerwehr 2 Feuer- und Rettungswachen, 4 Rettungswachen und 3 Notarztstandorte im Stadtgebiet. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren sollen Leistungserbringer auf Grundlage von § 13 Abs. 1 RettG NRW durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der notärztlichen Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge der Trägerin und der Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst beauftragt werden.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 (3 Jahre), mit der einmaligen Option zur einseitigen Verlängerung durch die Aufraggeberin um ein weiteres Jahr und damit bis längstens 31.12.2029.
Es gibt eine Option einer einseitigen Verlängerung um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2029.
Versorgungsbereich im Stadtgebiet Hagen an 3 Notarztstandorten. (Innenstadt, Ost und West)
Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 (3 Jahre), mit der einmaligen Option zur einseitigen Verlängerung durch die Aufraggeberin um ein weiteres Jahr und damit bis längstens 31.12.2029.
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Leistungsbezogene (wertungsrelevante) Unterlagen werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Das Fehlen des Angebotsblattes / Preisblatt (Anlage 10) führt zum Ausschluss des Angebotes.Das Fehlen der Konzepte für die notärztliche Versorgung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Das Fehlen aller anderen geforderten Unterlagen bei der Angebotsabgabe kann zum Ausschluss führen.
siehe § 123 GWB
siehe Anlage 9, Formblatt 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
siehe Anlage 14, Formblatt 511 EU Bewerbungs- u. Vergabebedingungen
siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
siehe § 124 Abs.1 Nr. 7 GWB
- Anlage 4 Formblatt 534b Erklärung EU Eignungsleihe Haftung- Anlage 6 Formblatt Umsatznachweis- Bankbürgschaft- Haftpflichtversicherung
Aktueller Auszug Bundeszentralregister
- Anlage 7 Formblatt Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung- Anlage 8 Formblatt Verfügbarkeitsnachweis Notärzte, alternativ Konzept- Nachweis Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen. Diese sind als Anlage 15 beigefügt.
Bankbürgschaft
Einzureichende Unterlagen abzugeben mit dem Angebot mittels Eigenerklärung bzw. Dritterklärung:- Anlage 3 - Formblatt 531 EU Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung- Anlage 5 - Angaben zum Bieter - Anlage 9 - Formblatt 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage 10 - Preisblatt - Anlage 11 - Formblatt 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 - Vollmacht - Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung - hier: Ausfallsicherheit Personal- Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung - hier: Fortbildung- Aktueller Auszug Bundeszentralregister
Notärztliche Besetzung des NEF Innenstadt:Montag bis Sonntag von 07:30 Uhr bis 07:30 Uhr.
Notärztliche Besetzung Des NEF Ost:Montag bis Sonntag von 07:30 Uhr - 07:30 Uhr.
Notärztliche Besetzung des NEF West:Montag bis Sonntag 07:30 Uhr - 23:30 Uhr, wobei 20% der Vorhaltung durch trägereigene NA geleistet wird.