Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Anja Wiezoreck unter Telefon 0234 910-3359 zur Verfügung.
--
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen entnehmen Sie bitte der Fristentabelle unter Verfahrensangaben im jeweiligen Verfahren.
Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
--
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
--
Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots.
--
Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
--
Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Werden Veränderungen (ausgenommen sind geforderte Eintragungen) festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag.
--
Dienstleistungen/freiberufliche Leistungen
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen.
--
Nachforderungen (bei EU-weiten Verfahren: gemäß § 56 Abs. 2 VgV) werden vorbehalten.
--
Verhandlungsvergaben (national)/Verhandlungsverfahren (EU-weit)
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln; der Zuschlag kann auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot erteilt werden.
--
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. angebotene Verkaufsfestpreise für das Grundsortiment; Addition der Einzelverkaufspreise je 1 kg (Gewichtung 50 %)
2. Sortimentsliste, die über das Grundsortiment hinausgeht (Gewichtung 25 %)
3. Umweltfreundlichkeit und Hygiene des Verpackungskonzeptes (Gewichtung 5 %)
4. Portionierbarkeit der Menükomponenten ja / nein (Gewichtung 20 %)
--