Es handelt sich um ein Vergabeverfahren mit nur einem Bieter gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 14 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) grundsätzlich im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.
Gemäß § 14 VgV Abs.4 Nr.2c kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn "...der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten...".
Für die im Rettungsdienst eingesetzten Stryker-Systeme (PowerLoad, PowerPro XT, PowerPro 2 sowie StairPro-Transportstühle) ist der Abschluss der Wartungsverträge zwingend erforderlich, um die Einsatzfähigkeit, Betriebssicherheit und Herstellerkonformität der Geräte dauerhaft sicherzustellen. Die Systeme werden zur Durchführung gesetzlicher Aufgaben des Rettungsdienstes eingesetzt. Unterbleiben die Wartungen, besteht die Gefahr von Geräteausfällen und damit die Beeinträchtigung der rettungsdienstlichen Versorgung. Die Maßnahme ist daher zur Weiterführung einer bestehenden pflichtigen Aufgabe unaufschiebbar.
Die Verträge "Stryker ProCare Prevent" und "Stryker ProCare Protect" für die EMS Produkte PP-XT/PP2 und PowerLoad, sowie
transport- und elektrisch betriebene Stühle (StairPro und Xpedition) werden ausschließlich durch Stryker direkt vertrieben.
Aus den vorgenannten Gründen ist eine Binnenmarktrelevanz zu verneinen.
Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit wurde vorab eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 37 Abs. 5 VgV i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB mit einer Frist von 10 Tagen veröffentlicht.
Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb mit nur einem Bieter (§ 14 Abs. 4 VgV).