Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Anja Wiezoreck unter Telefon 0234 910-3359 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 18.06.2025 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
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Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots.
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Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
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Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Werden Veränderungen erst nach Auftragserteilung festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag.
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Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen.
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Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Bei den Terminen der zweiten Stufe handelt es sich um voraussichtlich geplante Termine. Diese können im Laufe des Verfahrens noch abgeändert werden.
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Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preisangaben ein.
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Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter die Anzahl der Bieter, die am weiteren Verfahren beteiligt werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt anhand der Angaben über die Referenzlage innerhalb der letzten fünf Jahre vor Bekanntmachung der zu erbringenden Leistungen. Es werden diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen belegen konnten und im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Leistungen.