Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Patrick Glebe unter Telefon 0234 910-4882 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 05.11.2025 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
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Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots.
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Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
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Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen.
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Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten.
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Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen (hier: "Anlage nach Abschluss NDA", welche eine Liste der bei der Stadt Bochum eingesetzten Softwarelösungen mit Bezug zur Leistungserfassungssoftware enthält) werden den interessierten Firmen aus Datenschutzgründen erst nach Rücksendung der ausgefüllten Geheimhaltungsvereinbarung übermittelt. Dies ist für alle zeitgleich am 22.10.2025 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesetzliche Mindestfrist für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Bitte reichen Sie daher die ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung bis zum 21.10.2025 über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr ein. Spätere Einreichungen sind möglich, führen aber nicht zur Verlängerung der Teilnahmefrist. Um am Wettbewerb teilzunehmen, ist die Übersendung der Geheimhaltungsvereinbarung zwingend erforderlich. Ein Teilnahmeantrag, der ohne den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen abgegeben wird, kann nicht berücksichtigt werden.
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Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Anträge in Hinblick auf die geforderten Eignungsnachweise (Ausschlusskriterien) geprüft. Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber Teilnahmeanträge gestellt habe, so werden zusätzlich die eingereichten optionalen Eignungsnachweise geprüft. Diese sind mit einer Gewichtung versehen: hoch = 5 Punkte, mittel = 2 Punkte, niedrig = 1 Punkt. Nach Ermittlung der Punktezahlen und der Bildung der Rangfolge werden die Bewerber auf Rang 1 bis 5 zu Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte nach Ermittlung der Rangfolge auf den Rängen 1 bis 5 eine Punktgleichheit mehrerer Bewerber bestehen, so werden die 5 ranghöchsten Bewerber in absteigender Reihenfolge zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sobald auf dem niedrigsten relevanten Rang eine Punktgleichheit im Ergebnis zu mehr als 5 Bietern führen würde, entscheidet das Los.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Angebotspreis (40 %)
- Leistungskriterien (60 %)
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