Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung/Verwertung von ca. 6.000 t Grünschnittabfällen (Abfälle aus Park und Grünanlagen, sowie von Friedhöfen)
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ergänzende Angaben zum Erfüllungsort:Die Abfuhr des biologischen Abfalls (Grünschnitt) wird von zwei verschiedenen Orten im Raum Bochum nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen.
2026
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 07.07.2025 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. --
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. --
Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. --
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. --
Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten. --
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Angebotspreis (100 %)
Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
- Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.- Eigenerklärung EU-Sanktionen (mit dem Angebot einzureichen)