Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 19.03.2026 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
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Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots.
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Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
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Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen.
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Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Angebotspreis (60 %)
- Persönliche fachliche Qualifikation der Personen, die die Planungsleistungen auch tatsächlich erbringen, hier: Projektleitung (20 %)
- Konzept/Herangehensweise an das Projekt (20 %)
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Bei den Terminen für die Stufe 2, handelt es sich um voraussíchtlich geplante Termine. Diese können im Laufe des Verfahrens noch abgeändert werden.
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Der Termin für das Verhandlungsgespräch wird rechtzeitig mitgeteilt und erfolgt bei dem Auftraggeber als Präsenztermin.
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Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preisblätter ein.
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Ver-fahren beteiligt werden soll (3-5 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorge-nommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Die Prüfung erfolgt anhand der Angaben über die Referenzlage innerhalb der letzten 7 Jahren vor Bekanntmachung der erbrachten Generalplanungsleistungen. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen als Generalplaner für öffentliche Auftraggeber belegen konnten und im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Generalplanungsleistungen vertragsgerecht zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass Generalplanungsleistungen nicht umgesetzt sind, wenn Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen der jeweiligen Fachplanungen an einen Generalunternehmer und/oder Generalübernehmer bzw. Totalübernehmer/Totalunternehmer beauftragt worden sind.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe auf-gefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Leistungen. Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein Fachgremium mit mindestens 3 Bewerter/Innen. Die Verwendung einer Be-wertungsmatrix mit einem Punktesystem ist nicht vorgesehen.