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Externe Beratung Projekt DLP
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen und Antworten Nr. 1 - 3 Datum: 11.03.2026 - 17:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sind Bieterfragen eingegangen die wir an dieser Stelle beantworten möchten:

Frage 1:
"Sehen wir es richtig, dass im Dokument Leistungsverzeichnis.xlsx" ein Festpreis für eine Beauftragung von 30 Tagen und kein Stunden- oder Tagessatz eingetragen werden soll?
Wie soll mit den im Dokument Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 möglichen abweichenden Aufwänden umgegangen werden?
Sollen die Aufwände begründet werden und im Preisblatt als Festpreis eingetragen werden oder wäre dies ein optionaler / zusätzlicher Preis?"

Antwort 1:
Im Dokument "Leistungsverzeichnis.xlsx" ist der von Ihnen kalkulierte Gesamtpreis für die Konzeption der Einführung von DLP einzutragen. Die Stadt Bochum schätzt den Aufwand auf 30 Personentage (à 8 Stunden). Sollten Sie eine höhere oder niedrigere Anzahl von PT für erforderlich halten, ist dies nachvollziehbar zu begründen (vgl. Leistungsbeschreibung, Kapitel 4). Der angebotene Gesamtpreis muss den von Ihnen kalkulierten Gesamtaufwand vollständig berücksichtigen.
Der angebotene Gesamtpreis stellt die im Falle eines Auftrags maximal zur Verfügung stehende Auftragssumme dar. Ein Anspruch auf vollständigen Abruf der angebotenen PT besteht nicht; abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der angebotenen Tagessätze (vgl. Leistungsbeschreibung, Kapitel 8).
Zusätzlich sind die Kosten je PT anzugeben und der Kalkulation zugrunde zu legen (vgl. Leistungsbeschreibung, Kapitel 9). Optionale oder zusätzliche Preise sind nicht vorgesehen.


Frage 2:
"In der Leistungsbeschreibung wurde Remote-Arbeit bzw. Vor-Ort Anteilen nicht beschrieben. Könnten Sie bitte für eine präzise Kalkulation des Preises den Remote- und Vor-Ort-Anteil spezifizieren?"

Antwort 2:
Wir gehen davon aus, dass alle Meetings Remote stattfinden können. Sofern Meetings vor Ort stattfinden sollten, bitten wir um Begründung.


Frage 3:
"Dürfen Referenzen, welche auf Grund von Verschwiegenheitserklärungen gegenüber unseren Auftraggebern welche als vertraulich und mit NDA geschützt sind, zum Schutz unserer Auftraggebenden / Vertraglichen Verpflichtungen als "Vertraulich" benannt werden?"

Antwort 3:
Die Benennung der Referenzen als "vertraulich" ist zulässig, sofern Referenzgeber und Ansprechperson mit Kontaktdaten trotzdem erkenn- und prüfbar sind.
Erläuterung: Die eingereichten Unterlagen werden im Rahmen des Vergabeverfahrens insgesamt vertraulich behandelt. Einsicht erhalten ausschließlich die mit dem Verfahren betrauten Personen (Vergabestelle, Fachamt, Rechnungsprüfungsamt sowie die zuständigen Genehmigungsstellen). Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie jedoch, dass auch als "vertraulich" gekennzeichnete Referenzen vollständig die geforderten Angaben enthalten müssen, einschließlich der benannten Ansprechpersonen sowie deren Kontaktdaten.
Nur so ist eine ordnungsgemäße Überprüfung der Eignung möglich. Fehlende oder unvollständige Angaben könnten dazu führen, dass der Eignungsnachweis als nicht erbracht gewertet werden muss.


Mit freundlichen Grüßen

Patrick Glebe

Stadt Bochum
Referat Zentrale Vergabestelle (ZVS)



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