Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen
Es soll mit dieser Ausschreibung die Winterdiensttätigkeit ab 11.2026 bis 04.2030 vergeben werden.Zur Aufgabenerfüllung wurden 8 Streubezirke gebildet. Bei fünf Streubezirken handelt es sich um den sog. Maschinellen Winterdienst. Die unterschiedlichen Bezirke erfordern den Einsatz verschiedener Fahrzeuge und Streuautomaten.Darüber hinaus soll auch der manuelle Winterdienst (Handstreukolonnen) extern vergeben werden. Hierbei handelt es sich um 3 Streubezirke.
Stadtgebiet der Kreisstadt UnnaEine Aufstellung der Fläche der einzelnen Streubezirke ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen.Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird nicht zugelassen.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.