- Die Nachforderung gemäß § 56 VgV wird zugelassen.
Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog zu § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019.
Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
- Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Es erfolgt eine Bewertung des Teilnahmeantrages. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsteilnehmer Mindestanforderungen zu erfüllen. Der Auftraggeber wird mit maximal fünf Wirtschaftsteilnehmern in die Angebotsphase eintreten.
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen des § 53 VgV genügen. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der Teilnahmeantrag nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den betreffenden Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Erklärungen und Nachweisen entsprechend den hiesigen Anforderungen grundsätzlich geeignet ist, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Hierbei werden die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber geprüft.
Die vorgelegten Nachweise und Erklärungen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Eine Eigenerklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hierfür ist die Anlage 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu verwenden. Vor Aufforderung zur Angebotsabgabe können die entsprechenden Bestätigungen angefordert werden.
- Mindestens zwei Referenzen über Freianlagenplanung (mind. LPH 1-8 in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, bis zur LPH 3 erbracht), betreffend ein Immobilienprojekt mit Bauwerkskosten von mindestens 500.000 EUR netto nach DIN 276 (KG 500). Eine der beiden Referenzen muss den Bereich Schulhofgestaltung oder Spielplatzgestaltung betreffen.
- Eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert) nicht älter als sechs Monate,
gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags oder eine Eigenerklärung darüber, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den o.g. Mindestanforderungen unverzüglich und noch vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Hierfür ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
- Eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Freianlagenplanung. Dabei ist Voraussetzung, dass der Bewerber mindestens drei Jahre existiert. Weitere Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Unternehmensumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023) im Bereich der Freianlagen addiert mindestens 500.000 EUR netto (gerundet) beträgt. Für die Angaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
- Eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der festangestellten oder betriebszugehörigen Mitarbeiter im Bereich der Freianlagenplanung (Ingenieure und/oder Architekten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die addiert mindestens 2 betragen haben muss. Dabei ist Voraussetzung, dass der Bewerber mindestens drei Jahre existiert. Für die Angaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
- Die ausgefüllte Eigenerklärung - Bezug zu Russland (EU Nr. 833-2014 Russland-Sanktionen).
Schließlich wird anhand der hiesigen objektiven Auswahlkriterien beurteilt, welche bis zu fünf Bewerber als grundsätzlich geeignet eingestuft werden und daher am nachfolgenden Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anzahl der Referenzen des Bewerbers über mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen (Unternehmensreferenzen). Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
An die Referenzen werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- im Bereich der Freianlagenplanung (mind. LPH 2-8 abgeschlossen in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, mindestens bis zur LPH 3 erbracht),
- mit Bauwerkskosten von mindestens 500.000 EUR netto nach DIN 276 (KG 500),
- Eine der beiden Referenzen muss den Bereich Schulhofgestaltung oder Spielplatzgestaltung betreffen.
Zum Referenznachweis ist je Referenz eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener
Unterlage (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) einzureichen. Gegenstand dieser Unterlage kann insbesondere die Darstellung derjenigen Angaben sein, die für den Erhalt der Zusatzpunkte erforderlich sind.
Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe des Beginns und der Fertigstellung der erbrachten Leistungen,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen,
- Angabe der Bauwerkskosten einschl. der Kostengruppen nach DIN 276 (KG 500).
Für jede die v.g. Mindestanforderungen erfüllende Referenz erhält der Bewerber 5 Punkte.
Für jede dieser Referenzen können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- Referenz betraf den Bereich Schulhofgestaltung oder Spielplatzgestaltung
als Neubau, Anbau- oder Umbaumaßnahme
(2 Punkte)
- Bauwerkskosten lagen über 500.000 EUR netto nach DIN 276 (KG 500) (1 Punkt)
- Referenzleistung wurde zumindest teilweise durch Fördermittel finanziert (1 Punkt)
- Referenzleistung umfasste die abgeschlossenen LPH 1 - 9 (1 Punkt)
Es werden maximal fünf Referenzen im Bereich der Freianlagen gewertet. Insgesamt können für sämtliche wertbare Referenzen maximal 50 Punkte erzielt werden.
- Verhandlungstermine werden voraussichtlich am 09.09.2026 und 10.09.2026 stattfinden, sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt wird.
Mit Angebotsabgabe wird diese Vorgabe des Verfahrensablaufes akzeptiert.