Wartungsarbeiten am 18.08.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Technische Ausrüstung (TGA): Ausbau OGS Katharinenschule
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage 2 - Antwort Datum: 13.08.2025 - 11:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieternachfragen sind eingegangen:

1.
Zu §4 Baukostenobergrenze
Kostengruppe 400:
Die hier aufgeführten Kosten für die Kostengruppe 400 können nicht plausibilisiert werden. Wird die Baukostenobergrenze mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 und der Kostenberechnung neu festgesetzt? Nur diese Kosten entsprechen als Ergebnis einem Planungsprozess.

2.
Kostengruppe 300 und 500:
Die hier aufgeführten Kosten für die Kostengruppe 300 können nicht plausibilisiert werden. Der Fachplaner für die Kostengruppe 400 kann nur seine eigenen Kosten verantworten, nicht die des Architekten, ebenso wenig die des Außenanlagenplaners.
Wie ist hiermit umzugehen?

3.
Intern: Zu §5 Allgemeine Vertragsbedingungen, Punkt 5.2
Die Anfertigung von Bestandszeichnungen mit den tatsächlich vorhandenen Abmessungen erfolgt in der Regel nicht durch den Fachplaner, sondern als Werkstatt und Montageplanung, bzw. Revisionszeichnungen durch das ausführende Unternehmen. Ist hier die "Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen ...."
gem. HOAI, Anlage 15, LPH 8, Punkt m) gemeint

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

zu 1.:
Mit Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Kosten der KG 400 verbindlich festgelegt.

zu 2.:
Der Fachplaner für die TGA ist für die KG 400 zuständig. Auf dieser Basis wird das Honorarangebot abgefragt.

zu 3.:
Das Leistungsbild für die TGA umfasst die Leistungsphasen 1 - 9. Diese wurden vollumfänglich abgefragt. Daher ist neben der Entwurfsplanung (LP 3) auch die Genehmigungs- (LP 4) und Ausführungsplanung (LP 5) zu erbringen. Das vollständige Leitungsbild ist der HOAI Anlage 15 zu entnehmen.


Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung bei Angebotsabgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wessel

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage 1 - Antwort Datum: 12.08.2025 - 13:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieternachfrage ist eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Honorarblatt sind abweichend zur HOAI die anrechenbaren Kosten aller Anlagengruppen zur honorarermittlung zusammen gefasst. Können wir davon ausgehen, dass dieses nur der Vergleichbarkeit der Honorare im Vergabeverfahren dient und die Ermittlung der Honorare zur Rechnungslegung gemäß §54.1 je Anlagengruppe erfolgt?"

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Die Ermittlung der Honorare erfolgt richtigerweise über Anlagengruppen. Die aufgeteilten anrechenbaren Kosten/ je Anlagengruppe wurden im Textteil als Bruttosummen angegeben. Die Gesamtsummen sollten im Honorarblatt zusammengefasst werden.

Die Honorarermittlung über die Anlagengruppen (1 - 7 ohne 6) sind dem Honorarangebot beizufügen!

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung bei Angebotsabgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wessel

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Bitte warten...