Wartungsarbeiten am 18.08.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Technische Ausrüstung (TGA): Ausbau OGS Katharinenschule
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.09.2025
09.09.2025 11:50 Uhr
09.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
059780036036-31001-48
Rathausplatz 1
59423
Unna
Deutschland
DEA5C
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt-unna.de
+49 23031033025
+49 23031033097

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
059780036036-31001-48
Rathausplatz 1
59423
Unna
Deutschland
DEA5C
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt-unna.de
+49 23031033025
+49 23031033097

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung.
Für den OGS-Ausbau der Katharinenschule werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die technische
Ausrüstung des Gebäudes abgefragt und stufenweise vergeben. Die Ausschreibung erfolgt als einstufiges
Verfahren.
Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung der KG 400 wird an die TGA Fachplaner vergeben, die Kosten,
welche von dem Architekturbüro mitgeplant werden, werden der Gebäudeplanung anteilig angerechnet. Die
Planung der Außenanlage, der Tragwerksplanung, der Schadstoffsanierung, sowie sonstige Ingenieurleistungen
sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise, Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen Punkt 1 bis 3
beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen
oder weiterer Leistungen abgeleitet werden

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit dem künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen (OGS) werden sich Raumbedarfe verändern, sodass eine Anpassung der räumlichen Konzeption von Schulen und ihrer Ganztagsbereiche
erforderlich ist.
Um dem gerecht zu werden, hat der Rat der Kreisstadt Unna den Umbau bzw. die Sanierung der Katharinenschule beschlossen.

Die Katharinenschule wird als dreizügige Grundschule geführt. Von den gegenwärtig ca. 300 Schüler: innen soll zukünftig, aufgrund des Rechtsanspruchs auf eine offene Ganztagsschule, eine 100 %ige Auslastung der OGS
möglich sein.

Zur Umsetzung dieses Konzeptes sind allerdings die Innenräume den neuen Nutzungsanforderungen durch bauliche Veränderungen anzupassen, und die Bestandsgebäude zu sanieren. Weiterhin ist ein Anbau an der Nordseite des Bestandsgebäudes/ Haus 2 geplant. Dieser soll die neue Küche und den Speiseraum inclusive Nebenräumen behergen.

Die notwendigen Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung werden hiermit ausgeschrieben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bornekampstraße 1
59423
Unna
Deutschland
DEA5C

Katharinenschule

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bauantragsstellung 4. Quartal 2025
Fertigstellung 4. Quartal 2029

Erbringung der Leistungsphase 1-4 bis 4. Quartal 2025

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYTLD7T6KX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen.
Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.

Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor.
Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

Hinweis zu Ausschlussgründen: § 123 GWB* - Zwingende Ausschlüsse Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB* aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB* kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB* kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB* (Selbstreinigung) bleibt unberührt. § 124 GWB* - Fakultative Ausschlüsse Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB* genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Nach § 124 GWB* bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt. * GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"


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hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angaben zur persönlichen Qualifikation der Projektleitung / Nachweis der beruflichen Qualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung: min. 3 Berufsjahre
Qualifikation: Dipl. Ingenieur, Bachelor of Arts/Science/Engineering, Master of Arts/Science/Engineering Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbare Qualifikation

BEWERTUNG (Gewichtung 30%)
5 Punkte = ab 7 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter
4 Punkte = ab 6 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter
3 Punkte = ab 5 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter
2 Punkte = ab 4 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter
1 Punkt = ab 3 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Deckungssumme muss mindestens 1.500.000EUR für Personenschäden und mindestens 250.000 EUR für sonstige Schäden betragen. Bewerbergemeinschaften haben die Wahl, ob sie den Nachweis selbst erbringen oder jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln.

Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit den beschriebenen Anforderungen für den Fall der Beauftragung ist zulässig, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Bestätigung einer Versicherung vorgelegt wird.

Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung die entsprechenden Nachweise einzureichen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erklärung bezieht sich jeweils auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024), sofern verfügbar. Sind die Daten noch nicht verfügbar, sind die vorläufigen Werte anzugeben. Umsätze konzernverbundener Unternehmen sind nicht zu berücksichtigen.
Mindestanforderungen in Höhe vom addierten Jahresumsatz (2022 bis 2024) von 225.000 Euro (netto)

BEWERTUNG (Gewichtung 10%)

Bewertung: Addierter Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

5 Punkte: ab 325.000 EUR
4 Punkte: ab 300.000 EUR
3 Punkte: ab 275.00 EUR
2 Punkte: ab 225.00 EUR
1 Punkt: unter 225.00 EUR

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und die Zahl seiner eingesetzten Fachplaner/Berufsträger in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Erklärung bezieht sich jeweils auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern verfügbar. Zu den Mitarbeitern zählen auch Firmeninhaber, die ihre Arbeitskraft dem Bewerber zur Verfügung stellen, sowie Unterauftragnehmer.

Mindestanforderungen:
Es müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und aktuell im Durchschnitt mindestens 2 Berufsträger (Dipl. Ingenieur, Bachelor of Arts/Science/Engineering, Master of Arts/Science/Engineering Fachrichtung technische Ausrüstung oder vergleichbare Qualifikation) als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein.
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der geforderten Fachrichtung nachweisen.

BEWERTUNG (Gewichtung 20%)

Bewertung: Durchschnittliche Anzahl der eingesetzten Fachplaner bei Erfüllung oben genannter Mindestanforderungen.

5 Punkte = 6 und mehr Personen
4 Punkte = 5 Personen
3 Punkte = 4 Personen
2 Punkte = 3 Personen
1 Punkt = 2 Personen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zwei Büroreferenzen über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des anstehenden Auftrags seit dem 01.01.2019 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Aufträge (Umbau/Sanierung z.B im Bildungswesen) seit dem 01.01.2019 gemäß Anlage 1.

Die Datumsangabe 01.01.2019 bezieht sich darauf, dass der Bewerber nach diesem Stichtag noch beauftragte Leistungen erbracht hat. Die Referenzen müssen vergleichbar zur gestellten Aufgabe sein

Finanzierung

nach VOL/B, siehe Formular 512

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Zuschlagskriterien herangezogen: Preis/Honorarangebot, Fachliche Qualifikation und Erfahrung Projektleitung, Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers, Umsatz des Auftragnehmers.

ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Voraussetzung für die Wertung ist, dass alle im Rahmen der Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen erfüllt sind und ein wertbares Angebot vorliegt. Die Bewertung wird anhand der genannten Kriterien vorgenommen. Jeder Bieter erhält je nach Erfüllungsgrad für jedes Zuschlagskriterium 0 bis 5 Punkte. Die zu den einzelnen Kriterien erzielten Punkte werden mit der Gewichtung des Zuschlagskriteriums multipliziert. Das Ergebnis ist die Aussummierung der gewichteten Punkte. Das Angebot mit der höchsten gewichteten Punktzahl insgesamt erhält den Zuschlag. Weitere Angaben finden Sie in der Bewertungsmatrix.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung