Die Stadt Herne beabsichtigt die umfassende energetische Sanierung der Künstlerzeche "Unser Fritz". Das ehemalige Industriegebäude dient heute insbesondere als Atelier-, Ausstellungs- und Veranstaltungsort. Die Maßnahme dient sowohl der energetischen Ertüchtigung als auch dem langfristigen Erhalt des geschichtlich und kulturell bedeutsamen Gebäudebestands.
Gegenstand der Sanierung ist die gesamte Gebäudehülle. Dies umfasst insbesondere die Sanierung und energetische Ertüchtigung der Flach- und Steildachflächen einschließlich Dachfenstern und Rauch- und Wärmeabzugsfenstern, der Fenster, Außentüren und Tore, der Außenwände sowie der Böden gegen Erdreich und unbeheizte Kellerräume. Die Maßnahmen an den Außenwänden sollen überwiegend als Innendämmung umgesetzt werden, um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes, insbesondere das Sichtmauerwerk, zu erhalten. Die vorhandenen Stahlfenster sollen, soweit technisch und gestalterisch möglich, durch eine zusätzliche Verglasung energetisch verbessert werden; vorhandene Holzfenster sollen optisch gleichartig durch energetisch leistungsfähigere Holzfenster ersetzt werden.
Ferner ist eine Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung vorgesehen. Geplant sind insbesondere die Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe und Geothermie, neue Raumheizflächen, eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher und Feuchtigkeitsregulierung, die Anpassung der Elektroverteilungsanlagen, eine energetische Sanierung der Beleuchtung, eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie eine neue Blitzschutzanlage. Ergänzend sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit, insbesondere barrierefreie Gebäudezugänge und die Anpassung von Sanitäranlagen, vorgesehen.
Die energetische Sanierung soll den Energiebedarf des Gebäudes erheblich senken, den Einsatz erneuerbarer Energien stärken und Feuchte- sowie Kondensatschäden im Bereich der Gebäudehülle nachhaltig vermeiden. Zugleich sollen die klimatischen Bedingungen in den Ausstellungs- und Atelierräumen verbessert und damit auch die Nutzung für empfindliche Kunstwerke gesichert werden. Die Sanierung muss in Abschnitten bei laufendem Betrieb erfolgen. Die einzelnen Ateliers werden nicht ausgeräumt. Die Möblierung bzw. Kunstgegenstände werden lediglich zusammengestellt und abgedeckt.
Die Maßnahme wird auf Grundlage des Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg vom 17. Juni 2026 aus dem EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen gefördert. Die zuwen-dungsfähigen Gesamtausgaben betragen 6.586.487,30 EUR; die bewilligte Zuwendung beträgt 5.927.838,57 EUR und entspricht einer Förderquote von 90 %. Der Durchführungszeitraum endet am 30. Juni 2029. Die Einhaltung des Terminrahmens sowie eine fördermittelkonforme Pla-nung, Vergabe, Abrechnung und Dokumentation sind für die Umsetzung des Vorhabens von besonderer Bedeutung.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung in drei Losen zu vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume;
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung;
Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung und Bauphysik.