An der Qunioaschule wird im Zuge des Umbaus eine neue Wärmeversorgung mit neuer Wärmeverteilungsowie eine neue RLT -Anlagen mit 3 externen Abluftventilatoren eingebaut. Es sind zwei ASPs vorgesehen.
An der Qunioaschule wird im Zuge des Umbaus eine neue Wärmeversorgung mit neuer Wärmeverteilungsowie eine neue RLT -Anlagen mit 3 externen Abluftventilatoren eingebaut. Es sind zwei ASPs vorgesehen.- Details s. Leistungsbeschreibung
Neubau Quinoa Schule
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fragen sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zugelassen. Alle Bieter / Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Herne darüber informiert.
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Verpflichtungserklärung Dritter z. Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Auftraggeber (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eigenerklärung in Steuersachen oder Bescheinigung der zuständigen Stadtkasse der Gemeinde des Firmensitzes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweise über bestehende Betriebs- / Bauhandhaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Preisermittlung/Urkalkulation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- §16 VOB/B - Bewerbungsbedingungen der Stadt Herne
- 17 VOB/B- Erfüllungssicherheit: 5 % der Auftragssumme- Mängelsicherheit: 3 % der Auftragssumme
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.