Im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes sollen die Schulen in Trägerschaft des Kreises Unna mit moderner IT-Hardware ausgestattet werden. Beschafft werden sollen Notebooks und Drucker.Die genauen Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
102 Notebooks31 DruckerDetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, Nummer 1, Stückzahl 20
Los 1, Nummer 2, Stückzahl 15
Los 1, Nummer 3, Stückzahl 25Los 2, Nummer 1, Stückzahl 5Los 2, Nummer 2, Stückzahl 1
Los 1, Nummer 4, Stückzahl 1
Los 1, Nummer 5, Stückzahl 1Los 2, Nummer 1, Stückzahl 20
Los 1, Nummer 6, Stückzahl 15Los 2, Nummer 1, Stückzahl 2Los 2, Nummer 2, Stückzahl 1Los 2, Nummer 3, Stückzahl 2
Los 1, Nummer 7, Stückzahl 25
Preis
Wichtig ist, dass die einzelnen Lose an unterschiedliche Schulen geliefert werden. Bitte beachten Sie auch die zu liefernden Stückzahlen. Die Lieferung soll in der 38./39. KW 2026 erfolgen. Ferienzeiten in NRW sind zu beachten, keine Lieferung in den Ferien möglich.
Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft des Kreises Unna im Rahmen des Medienentwicklungsplanes (z. B. Modernisierung, Digitalisierung)
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Sobald während der Angebotserstellung ihrerseits Abweichungen bezogen auf die Leistungsbeschreibung auffallen, sind diese vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen der Bieterfragen über die Kommunikation abzuklären.
Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich fehlende bzw. nicht ausreichende Unterlagen nachzufordern.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.
Notebook 15" 512 GB - 20xNotebook 16" 512 GB - 15xNotebook 15,6 " 1 TB - 25xNotebook 14,5 " 512 GB - 1xNotebook 14" 1 TB - 1x"Notebook 16" 512 GB USB -C Power" - 15xNotebook 15" 512 GB Full HD Display - 25x
Die genauen Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nummer 1, Stückzahl 20
Nummer 2, Stückzahl 15
Nummer 3, Stückzahl 25
Nummer 4, Stückzahl 1
Nummer 5, Stückzahl 1
Nummer 6, Stückzahl 15
Nummer 7, Stückzahl 25
Drucker s/w DIN-A4 - 27xMulti Drucker DIN-A4 - 2xFarblaserdrucker - 2x
Nummer 1, Stückzahl 5Nummer 2, Stückzahl 1
Nummer 1, Stückzahl 2Nummer 2, Stückzahl 1Nummer 3, Stückzahl 2