- Nachweis von Erfahrungen mit der Leistungserbringung durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn diese ein Volumen von mindestens 70% der ausgeschriebenen Leistung umfasst.
- Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Vorzulegende Nachweise:
erforderliche Arbeitskräfte; Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung"); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenzen; Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn diese ein Volumen von mindestens 70% der ausgeschriebenen Leistung umfasst.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung