Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung des Kreises Unna soll die Digitalisierung an Schulen weiter vorangebracht werden. Es erfolgt eine Ausschreibung von entsprechender Hardware.
14 Stück Notebook 14" 1 TB6 Stück Notebook 16" 512 GB20 Stück Notebook 15,6" 1 TB1 Stück Notebook 14" 512 GB3 Stück 2-in1 Notebook ConvertibleDetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Los 1 Nr. 1 und Los 2Wichtig ist, dass die einzelnen Lose an unterschiedliche Schulen geliefert werden. Bitte beachten Sie auch die zu liefernden Stückzahlen.
Ferienzeiten in NRW sind zu beachten, keine Lieferung in den Ferien möglich.
Los 1 Nr. 2Wichtig ist, dass die einzelnen Lose an unterschiedliche Schulen geliefert werden. Bitte beachten Sie auch die zu liefernden Stückzahlen.
10 Stück Los 1 Nr. 3Wichtig ist, dass die einzelnen Lose an unterschiedliche Schulen geliefert werden. Bitte beachten Sie auch die zu liefernden Stückzahlen.
Los 1 Nr. 4Wichtig ist, dass die einzelnen Lose an unterschiedliche Schulen geliefert werden. Bitte beachten Sie auch die zu liefernden Stückzahlen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wichtig ist, dass die einzelnen Lose an unterschiedliche Schulen geliefert werden. Bitte beachten Sie auch die zu liefernden Stückzahlen (siehe Leistungsbeschreibung).
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.
Es werden alle Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, werden nicht nachgefordert.
Der AG behält sich vor, auf eine Nachforderung von Unterlagen zunächst zu verzichten, wenn nach erster Durchsicht der Angebote ersichtlich ist, dass das Angebot keine realistische Chance auf den Zuschlag hat. In diesem Fall wird eine Nachforderung von Unterlagen nur vorgenommen, falls die anderen, besser positionierten Angebote aus der Wertung fallen und das Angebot dadurch eine Chance auf die Zuschlagserteilung hat.
drittstaatliche Subvention (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Erhalt drittstaatlicher Subventionen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung_Subventionen 524_EU")
erforderliche Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
kein Ausschlussgrund nach Mindestlohngesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines Ausschlusses gem. § 19 Abs. 1 MiLoG (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Mindestlohngesetz 522")
Nachweis erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nichtvorliegen Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521")
Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn diese ein Volumen (Stückzahl) von mindestens 70% der ausgeschriebenen Geräte umfasst. Wenn Angebote für mehrere Lose abgegeben werden, müssen entweder die entsprechende Anzahl der Referenzen kumulativ vorliegen, oder das Gesamtvolumen der Referenzen entsprechend addiert werden. Werden mit dem Angebot zu wenig Referenzen vorgelegt oder erfüllen diese nicht die Anforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes für das jeweilige Los.
Russlandsanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Rückgabe des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses / Preisblattes, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde, mit Angaben zu den Angebotspreisen
Zahlung von Steuern & Sozialabgaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Es werden pro Los Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert. Für die Lose werden jeweils drei mit der Beschaffung des jeweiligen Loses vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn diese ein Volumen (Stückzahl) von mindestens 70% der ausgeschriebenen Geräte umfasst. Wenn Angebote für mehrere Lose abgegeben werden, müssen entweder die entsprechende Anzahl der Referenzen kumulativ vorliegen, oder das Gesamtvolumen der Referenzen entsprechend addiert werden. Werden mit dem Angebot zu wenig Referenzen vorgelegt oder erfüllen diese nicht die Anforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes für das jeweilige Los.
14 Stück Notebook 14" 1 TB6 Stück Notebook 16" 512 GB20 Stück Notebook 15,6" 1 TB1 Stück Notebook 14" 512 GBDetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
14 Stück Notebook 14" 1 TB
6 Stück Notebook 16" 512 GB
10 Stück Notebook 15,6" 1 TB
1 Stück Notebook 14" 512 GB
3 Stück 2-in1 Notebook ConvertibleDetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.