Nach Angebotsöffnung wird den Bietern das Submissionsergebnis zur Verfügung gestellt.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Sobald während der Angebotserstellung ihrerseits Abweichungen bezogen auf die Leistungsbeschreibung auffallen, sind diese vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen der Bieterfragen über die Kommunikation abzuklären.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich fehlende bzw. nicht ausreichende Unterlagen nachzufordern.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.