Wichtige Wartungsarbeiten am Do. 27.11.2025 von ca.07:00 Uhr bis ca.13:00 Uhr!
Pflege von Außenanlagen an Dienstgebäuden (vorbehalten für gemeinnützige Träger)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.12.2025
15.12.2025 10:00 Uhr
15.12.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Unna - Der Landrat
059780036036-31002-45
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425
Unna
Deutschland
DEA5C
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-unna.de
+49 2303270

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77300000-3
77313000-7
77314000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Pflege der Außenanlagen - landschaftsgärtnerische Arbeiten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Pflege der Außenanlagen - landschaftsgärtnerische Arbeiten

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA5C

Anschriften siehe Gebäudeliste und Lagepläne in den Vergabeunterlagen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2027

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.

Die Ausschreibung ist für gemeinnützige Träger vorbehalten.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVHYRHYTSV38A25

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.

Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden alle Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, werden nicht nachgefordert.

Der AG behält sich vor, auf eine Nachforderung von Unterlagen zunächst zu verzichten, wenn nach erster Durchsicht der Angebote ersichtlich ist, dass das Angebot keine realistische Chance auf den Zuschlag hat. In diesem Fall wird eine Nachforderung von Unterlagen nur vorgenommen, falls die anderen, besser positionierten Angebote aus der Wertung fallen und das Angebot dadurch eine Chance auf die Zuschlagserteilung hat.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

drittstaatliche Subvention (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Erhalt drittstaatlicher Subventionen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung_Subventionen 524_EU")

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

erforderliche Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

kein Ausschlussgrund nach Mindestlohngesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines Ausschlusses gem. § 19 Abs. 1 MiLoG (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Mindestlohngesetz 522")

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nichtvorliegen Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521")

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Russlandsanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Nachweis Gemeinnützigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): a) Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,

b) Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstatt nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), das durch Art. 30 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 246) aufgehoben worden ist. Blindenwerkstätten, die am 13. September 2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz,

c) für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf,

d) bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt oder Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Rückgabe des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses / Preisblattes, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde, mit Angaben zu den Angebotspreisen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zahlung von Steuern & Sozialabgaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

a) Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
b) Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstatt nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), das durch Art. 30 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 246) aufgehoben worden ist. Blindenwerkstätten, die am 13. September 2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz,
c) für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf,

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Ja

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung