Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Diese sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Bieter für Los 1 tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Ausbauhersteller.
Der Bieter hat dem Auftraggeber eine in unmittelbarer Nähe zum Auftraggeber befindliche, vom Hersteller autorisierte Servicewerkstatt (für das Fahrgestell, nicht Aufbau) zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit der angegebenen Servicewerkstatt durch eine Besichtigung des Betriebes vor der Zuschlagserteilung zu überprüfen.
Der Auftragnehmer Los 1 verantwortet insbesondere die Kompatibilität zwischen Fahrgestell und Aufbau. Schnittstellen sind zwischen dem Fahrgestellhersteller und Aufbauhersteller entsprechend abzustimmen. Mehrkosten für nachträgliche Anpassungen, die aus nachlässiger Abstimmung hervorgehen, können gegenüber dem Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das angebotene Fahrgestell auszuliefern. Sollten aus produktionstechnischen Gründen die angebotenen Leistungen nicht mehr erfüllbar sein, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist eine gleichwertige Alternative für die Ausführung der Leistung zu liefern.
Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.