zwei Krankenkraftwagen Typ-B nach DIN EN 1789 Krankentransportwagen - (KTW)
Lieferung von zwei Fahrzeugen mit Aufbau und Beladung gem. Leistungsbeschreibung in 4 Losen
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die späteste Lieferung aller Fahrzeuge des Auftragsvolumens hat am 01.07.2027 zu erfolgen. "Überschreitet der Lieferant den vertraglich vereinbarten Liefertermin wie oben genannt, so ist er verpflichtet, für jeden vollendeten Kalendertag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des gesamten Auftragswertes zu zahlen, maximal jedoch bis zu insgesamt 5,0 %.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Der Kreis Unna unterstützt nachdrücklich den Umweltschutz und setzet daher die gleichen Anforderungen an seine Lieferanten. Aus diesem Grund werden nur Angebote von Bietern zu Los 1, die nachweislich über eine Zertifizierung gemäß der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 verfügen, in der Bewertung berücksichtigt. Ein Nachweis ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Sobald während der Angebotserstellung ihrerseits Abweichungen bezogen auf die Leistungsbeschreibung auffallen, sind diese vor Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen der Bieterfragen über die Kommunikation abzuklären.
Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich fehlende bzw. nicht ausreichende Unterlagen nachzufordern.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.
Es werden alle Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, werden nicht nachgefordert.
Der AG behält sich vor, auf eine Nachforderung von Unterlagen zunächst zu verzichten, wenn nach erster Durchsicht der Angebote ersichtlich ist, dass das Angebot keine realistische Chance auf den Zuschlag hat. In diesem Fall wird eine Nachforderung von Unterlagen nur vorgenommen, falls die anderen, besser positionierten Angebote aus der Wertung fallen und das Angebot dadurch eine Chance auf die Zuschlagserteilung hat.
drittstaatliche Subvention (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Erhalt drittstaatlicher Subventionen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung_Subventionen 524_EU")
erforderliche Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
kein Ausschlussgrund nach Mindestlohngesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines Ausschlusses gem. § 19 Abs. 1 MiLoG (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Mindestlohngesetz 522")
Nachweis erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nichtvorliegen Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521")
Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn diese mindestens 70 % des ausgeschriebenen Auftragsvolumen umfasst.
Russlandsanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Rückgabe des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses / Preisblattes, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde, mit Angaben zu den Angebotspreisen
Zahlung von Steuern & Sozialabgaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Zertifizierung DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): -- Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder vergleichbar.Erforderlich bei Angebotsabgabe für Los 1.
Zertifizierung DIN EN ISO 14001 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): - Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder vergleichbar.Erforderlich bei Angebotsabgabe für Los 1.
Die unter Punkt 3.12.3 dargestellter Tabelle der Leistungsbeschreibung aufgeführten Prüfnachweise sind verpflichtend. Kann ein Prüfnachweis nicht erbracht werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes & Bieters.
Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten. Diese sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.Der Bieter für Los 1 tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Ausbauhersteller.
Der Bieter hat dem Auftraggeber eine in unmittelbarer Nähe zum Auftraggeber befindliche, vom Hersteller autorisierte Servicewerkstatt (für das Fahrgestell, nicht Aufbau) zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit der angegebenen Servicewerkstatt durch eine Besichtigung des Betriebes vor der Zuschlagserteilung zu überprüfen.
Der Auftragnehmer Los 1 verantwortet insbesondere die Kompatibilität zwischen Fahrgestell und Aufbau. Schnittstellen sind zwischen dem Fahrgestellhersteller und Aufbauhersteller entsprechend abzustimmen. Mehrkosten für nachträgliche Anpassungen, die aus nachlässiger Abstimmung hervorgehen, können gegenüber dem Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das angebotene Fahrgestell auszuliefern. Sollten aus produktionstechnischen Gründen die angebotenen Leistungen nicht mehr erfüllbar sein, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist eine gleichwertige Alternative für die Ausführung der Leistung zu liefern.Genaue Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten: 3.1.1 Los 1 - Fahrgestell - StVZO - DIN EN 1789 - alle in der DIN 75076 unter Pkt. 2 -Normative Verweisungen- aufgeführten Normen und Regelwerke - UVV-Fahrzeuge - VDE-Vorschriften über elektrische Anlagen - Arbeitsmedizinische Regeln - Sonstige am Tag der Auslieferung geltende deutsche gesetzliche Bestimmungen - Alle mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen
3.1.2 Los 1 -Aufbau - DIN 13050 Rettungswesen - Begriffe - DIN EN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - DIN 14610 Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620/30 Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegebenutzer - E DIN 14700 Teile 1-9, Feuerwehrwesen-Standardisierte CAN-Schnittstellen für Komponenten in Einsatzfahrzeugen - Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften, insb. Fahrzeuge - Einschlägige Sicherheitsvorschriften und arbeitsmedizinische Regeln - VDE-Vorschriften über elektrische Anlagen - EMV-Richtlinien 95/54/EG und EMVG - StVZO - Sonstige einschlägige gesetzliche Bestimmungen - Die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers sind in allen Punkten einzuhalten
Sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Forderungen genannt sind, müssen die genannten Vorschriften in der geltenden Fassung erfüllt werden. Ist die Erfüllung der Normen nicht möglich oder treten Unstimmigkeiten zwischen den Regeln der Technik und den Forderungen der Leistungsbeschreibung auf, ist dies im Angebot zu verzeichnen. Die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Regeln, Vorschriften und Normen wird durch den Auftraggeber im zeitlichen Zusammenhang stichprobenartig mit der Rohbau- und Gebrauchsabnahme überprüft.
- Lieferung eines MRT Grundgerät ET MTM800 FuG, Motorola- Lieferung Handsprechfunkgeräte MXP600 FuG BOS, Motorola - Lieferung Ladehalterungen für HRT- Lieferung einer Funkbedienanlage mit integriertem Navigationsgerät- Lieferung Externer GPS Receiver für LARDIS:ONE mini (LAR-1190) und LARDIS:ONE PILOT mini (LAR-1197) zur Verbesserung der Positionsgenauigkeit.
Die Einsatzmittel aus Los 2 müssen spätestens 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftraggeber geliefert werden.
Bei dem Fahrzeug sind insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik, weitere mitgeltende Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen exakt einzuhalten.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen.
Erforderlich sind Erfahrungen im Einbau von Funk- und Kommunikationstechnik für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die gesamte Funk- und Kommunikationstechnik ist so zu installieren, dass sich die Geräte untereinander auch bei gleichzeitigem Betrieb nicht stören. Mit Auslieferung ist zwingend ein Messprotokoll jeder Funkanlage auszuhändigen.
Lieferung einer elektro-hydraulischen FahrtrageTyp: Stryker Power Pro 2, Inkl. Aufnahmesystem nach DIN 75076:2012
Die Lieferung erfolgt an den Auftragnehmer von Los 1 Die Lieferung muss in Absprache mit dem Auftragnehmer von Los 1 an diesen erfolgen. Die Einsatzmittel aus Los 3 müssen spätestens ab dem Zeitpunkt 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftragnehmer von Los 1 lieferbar sein. Die Einsatzmittel aus Los 3 sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer von Los 1 beim Auftragnehmer von Los 3 anzufordern. Die Anforderung muss auf schriftlichem Weg per Mail oder Fax erfolgen, dem Auftraggeber ist per Mail eine Kopie der Anforderung zuzusenden. Der Auftragnehmer von Los 1 überprüft die angelieferten Einsatzmittel am eigenen Standort. Nach Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 1 erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel an diesen solange, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses Leistungsverzeichnisses an den Auftraggeber übergeben wurde. Die Lieferadresse ist mit dem Auftragnehmer von Los 1 abzustimmen.
Die Einsatzmittel aus Los 3 müssen spätestens ab dem Zeitpunkt 28 Tage nach Auftragsvergabe an den Auftragnehmer von Los 1 lieferbar sein.
Genaue Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Lieferung eines Krankenfahrstuhl nach DIN, Typ Utila ALS-Maxx-PTX