Umzug des Montanhistorischen Dokumentationszentrum des Deutschen Bergbau-Museum Bochum inkl. des musealen Sammlungs-, Bibliotheks- und Archivbestandes.
Im Rahmen des Projektes "DBM 2020" und der damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen des Deutschen Bergbau- Museums Bochum (DBM) wurde das Montanhistorische Dokumentationszentrum (montan.dok) als sammlungsbezogene Forschungsinfrastruktur des Deutschen Bergbau-Museums Bochum mit den umfangreichen und vielfältigen Sammlungen und Überlieferungen des Hauses in einer Mietfläche auf dem Betriebsgelände der Fa. Heintzmann in Bochum als Interimsstandort vorübergehend angesiedelt. Bis Anfang 2027 soll jetzt der noch im Bau befindliche Neubau als integriertes Depot- und Forschungsgebäude mit Archiv- und Depotflächen sowie Arbeits- und Büroräumen an der Jahrhunderthalle in Bochum soweit fertiggestellt werden, dass mit der Einrichtung und dem Umzug in den Neubau begonnen werden kann.Zu diesem Zweck sucht das DBM einen zuverlässigen und leistungsstarken Speditionspartner, der besagte Sammlungen und Überlieferungen als Kulturgut sowie Büro- und Arbeitsräume fachgerecht transportieren und diese Aufgabe vollumfänglich abwickeln kann. Die dabei benötigten Qualifikationen beinhalten den Transport von Mobiliar, Archiv- und Bibliotheksinhalten incl. Packleistungen, Werkstatteinrichtungen, Ausstellungsexponaten sowie Kunst und Antiquitäten incl. Packleistungen. Des Weiteren sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber div. transportvorbereitende Montagearbeiten bei Archiv- und Bibliothekseinrichtungen sowie sonstigem Mobiliar, Maschinen und Großobjekten erforderlich.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der Auftragnehmer ist angehalten alle Maßnahmen so zu ergreifen, dass eine sinnvolle Synergie aus ökonomischen und ökologischen Aspekten entsteht. Hierbei sind die einschlägigen Richtlinien des Abfallrechts insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsprechend einzuhalten. Der Auftraggeber legt größten Wert auf die Verwendung von Materialien, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt unbedenklich sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis zu den Vergabebedingungen:
Es gelten die Bedingungen dieser Vergabe. Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Auch vom Bieter seinem Angebot beigefügte Geschäftsbedingungungen gelten nicht.
Möchte der Bieter einzelne Bedingungen Angepasst oder überarbeitet wissen, so ist im Rahmen von Bieterfragen darauf hinzuweisen. Die Vergabestelle prüft die eingehenden Anpassungsgesuche und stellt bei Zustimmung ggf. geänderte Vergabebedingungen zur Verfügung.
Hinweis zur Kommunikation im Verfahren:
Fragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform.
Alle Bieterfragen die bis zum 30.09.2026 bei uns eingehen werden rechtzeitig vor Angebotsfrist beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über die Vergabeplattform ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz. Es wird an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagserteilung festgehalten. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Die Nachforderung von Unterlagen wird zunächst nur bei den aussichtsreichsten Angeboten durchgeführt.
GWB §123(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
GWB § 123(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
GWB § 123(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,
und
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
GWB §123(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
GWB §123(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
GWB §124(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
GWB § 124(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
GWB § 124(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
GWB §124 (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Berufl. Qualifikation Projektleitung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Hierfür ist die berufliche Qualifikation der Projektleitung im Kriterienkatalog zu beschreiben und ggf. über Qualifikationsnachweise zu belegen.
Zusätzlich sind 3 persönliche Referenzen der Projektleitung einzureichen.
Mindestanforderungen an die Projektleitung
- Mindestens 5 Jahre - für die ausgeschriebene Leistung einschlägige - Berufserfahrung
- Mindestens 3 durchgeführte Projekte in ähnlicher Ausprägung
Betriebshaftpflicht-Verischerung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die Personen-schäden i. H. v. 3.000.000 EUR und Sonstige Schäden i. H. v. 5.000.000 EUR abdeckt und in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen einzureichen.
Es genügt alternativ die Vorlage einer Eigenerklärung im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen abzuschließen.
Referenz 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung einer Referenz über Kunst- und Kulturguttransporte mit vergleichbarem Auftragsinhalt und -wert (Bezogen auf den Leistungsanteil in diesem Verfahren), welche Ihre Leistungsfähigkeit belegt.
Bitte geben Sie hierbei Wert, Ausführungszeitraum, Ansprechpartner und Kontaktinformationen des Ansprechpartners mit an.
Referenz 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung einer Referenz über Kunst- und Kulturguttransporte mit vergleichbarem Auftragsinhalt und -wert (Bezogen auf den Leistungsanteil in diesem Verfahren), welche Ihre Leistungsfähigkeit belegt.
Referenz 3 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung einer Referenz über Kunst- und Kulturguttransporte mit vergleichbarem Auftragsinhalt und -wert (Bezogen auf den Leistungsanteil in diesem Verfahren), welche Ihre Leistungsfähigkeit belegt.
VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte reichen Sie das beiliegende Formblatt VVB 124 LD ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Referenz 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung einer Referenz über Schwerlasttransportemit vergleichbarem Auftragsinhalt und -wert (Bezogen auf den Leistungsanteil in diesem Verfahren), welche Ihre Leistungsfähigkeit belegt.
Referenz 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung einer Referenz über Schwerlasttransportemit vergleichbarem Auftragsinhalt und -wert (Bezogen auf den Leistungsanteil in diesem Verfahren), welche Ihre Leistungsfähigkeit belegt.
Referenz 6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung einer Referenz über Schwerlasttransportemit vergleichbarem Auftragsinhalt und -wert (Bezogen auf den Leistungsanteil in diesem Verfahren), welche Ihre Leistungsfähigkeit belegt.
Zertifikat DIN EN 15946 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weisen Sie die Zertifizierung nach DIN EN 15946 (Erhaltung des kulturellen Erbes: Verpackungsverfahren für den Transport) oder einer vergleichbaren Zertifizierung durch vorlage des gültigen Zertifikats nach.
Zertifizierung DIN EN 16648 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weisen Sie die Zertifizierung nach DIN EN 16648 (Sicherer Transport von Kulturgütern) oder einer vergleichbaren Zertifizierung durch Vorlage des gültigen Zertifikats nach.
Nachweis konservatorisches Fachpersonal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt sicher, dass Teile des eingesetzten Personals konservatorisch geschultes Fachpersonal ist. Dies ist bei Angebotsabgabe auf geeignete Art und Weise zu belegen. Der Bieter kann dies auch über Eignungsleihe, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer herstellen. Entsprechende Nachweise über die Qualifikation des Personals anderer Unternehmen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Referenz 1 - Beschreiben Sie hier Ihre Referenz 1 gem. der Referenzanforderungen
Referenz 2 - Beschreiben Sie hier Ihre Referenz 2 gem. der Referenzanforderungen
Referenz 3 - Beschreiben Sie hier Ihre Referenz 3 gem. der Referenzanforderungen
Referenz 4 - Beschreiben Sie hier Ihre Referenz 4 gem. der Referenzanforderungen
Referenz 5 - Beschreiben Sie hier Ihre Referenz 5 gem. der Referenzanforderungen
Referenz 6 - Beschreiben Sie hier Ihre Referenz 6 gem. der Referenzanforderungen
Qualifikation der Projektleitung - Benennen Sie hier die Projektleitung und beschreiben Sie die berufliche Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals. Legen Sie ggf. Qualifikationsnachweise Ihrem Angebot bei.
Persönliche Referenz Projektleitung - Beschreiben Sie hier die erste persönliche Referenz der Projektleitung gem. Leistungsbeschreibung
Persönliche Referenz Projektleitung - Beschreiben Sie hier die zweite persönliche Referenz der Projektleitung gem. Leistungsbeschreibung
Persönliche Referenz Projektleitung - Beschreiben Sie hier die dritte persönliche Referenz der Projektleitung gem. Leistungsbeschreibung
Qualifikation konservatorisch geschultes Fachpersonal - Belegen SIe hier die Qualifikation des konservatorisch geschulten Personals. Legen Sie ggf. Nachweise hierfür dem Angebot bei.
Zertifizierung DIN EN 15946 oder vergleichbar - Weisen Sie die Zertifizierung nach DIN EN 15946 (Erhaltung des kulturellen Erbes: Verpackungsverfahren für den Transport) oder einer vergleichbaren Zertifizierung durch Vorlage des gültigen Zertifikats nach.
Zertifizierung DIN EN 16648 oder vergleichbar - Weisen Sie die Zertifizierung nach DIN EN 16648 (Sicherer Transport von Kulturgütern) oder einer vergleichbaren Zertifizierung durch Vorlage des gültigen Zertifikats nach.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Sanktionspaket der EU - Eigenerklärung: Bestätigen Sie mittels ausfüllen des beiliegenden Formblatts die Einhaltung der Sanktionsvorgaben.