Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
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Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über die Vergabeplattform ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz Westfalen (§ 11a EU VOB/A). Siehe auch "Kommunikation" in VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen angenommen.
Alle Bieterfragen die bis zum 23.05.2025 bei uns eingehen werden rechtzeitig vor Angebotsfrist beantwortet.
Es wird an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung festgehalten. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Form der Angebote:
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Neben den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A sind die Angebot in einem allgemeingültigen Format einzureichen. Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten:
PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente
GAEB-X84-Datei: X84 Angebotsabgabe - Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen und Bietertextergänzungen
GEAB DA84-Datei: D84 wie vor, jedoch älteres Format.