Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage "Anlage_Entnahmestellen" aufgeführt sind. Die prognostizierten Gesamtstrombedarfe für die Jahre 2027 und 2028 belaufen sich jeweils auf ca. 1.420.000 kWh/Jahr.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden.
Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Anlage "Referenzen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit der zur Verfügung gestellten Anlage "Referenzen" mindestens zwei Referenzaufträge über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden, zu benennen.
Anlage "Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mittels der zur Verfügung gestellten Anlage "Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" nachzuweisen.
Anlage "Referenzen" - Bieter haben mindestens zwei Referenzaufträge über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden, zu benennen mittels der beigefügten Anlage "Referenzen".
Anlage "Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" - Bieter haben mit der Eigenerklärung ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mittels der dafür vorgesehenen Anlage nachzuweisen.
Für den Fall der Auftragserteilung haben Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter eine Rechtsform anzunehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Anlage "Stromliefervertrag", der Anlage "Leistungsbeschreibung" und den Bewerbungsbedingungen. Darüber hinaus sind alle weiteren Vergabeunterlagen ebenfalls zu berücksichtigen.