Der vorliegende Auftrag wird nicht nach den Regelungen des EU-Vergaberechts vergeben, denn der Schwellenwert für das EU-Vergaberecht ist nicht erreicht. Der vorliegende Auftrag wird auch nicht nach den Regeln des nationalen Vergaberechts vergeben. Denn das nationale Vergaberecht und insbesondere die UVgO sind für die rku.it GmbH nicht verpflichtend.
Es gelten damit nur die so genannten "Primärrechtsgrundsätze", die der EuGH für bestimmte Arten von Unterschwellenvergaben aufgestellt hat. Diese Primärrechtsgrundsätze enthalten zum Beispiel keine Mindestfristen für die Angebotsabgabe.
Soweit der vorliegende Auftrag über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr bekannt gemacht und als Verfahrensart das "öffentliche Ausschreibung" angegeben ist, weisen auf folgendes hin: Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung im Sinne der UVgO. Diese Angabe wurde auf der Vergabeplattform nur deshalb getätigt, weil die Vergabeplattform keine Funktionalität nach dem EU-Primärrecht vorhält, so dass wir uns mit nicht einschlägiger Funktionalität behelfen müssen.