Beschaffung eines neuen Telefonsystems auf Basis eines Cloud-Konzeptes für die gesamte Kreisverwaltung Recklinghausen.
Ausgeschrieben werden die Lieferung, betriebsbereite Einrichtung, Inbetriebnahme und Dokumentation einer Cloud-PBX-Lösung auf Basis Xelion einschließlich monatlicher Lizenzen, IP-Tischtelefone, IP-Analog-Gateways sowie der hierfür erforderlichen Einrichtungs- und Projektleistungen.
Die Lösung muss die im Lastenheft beschriebenen Anforderungen an Cloud-Betrieb, Microsoft-Teams-Integration, Telekom CompanyFlex, Vermittlungs- und Contact-Center-Funktionen, Administration, Sicherheit, Datenschutz, Dokumentation und Abnahme erfüllen.
Die Vergabeunterlage besteht aus Leistungsverzeichnis und Bieterformular.
Preis
Los 1: Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt zu den im ursprünglichen Vertrag festgelegten Bedingungen. Der Auftraggeber muss die Verlängerung mindestens 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Die Preise für die Verlängerung bleiben unverändert.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt zu den im ursprünglichen Vertrag festgelegten Bedingungen. Der Auftraggeber muss die Verlängerung mindestens 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Die Preise für die Verlängerung bleiben unverändert.