Der bereits vergebene Auftrag umfasst die Beschaffung einer mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst (Überlassung von Software auf Dauer, Kauf von Hardware, Kauf einer Serverlösung, Überlassung von Programmier- und Wartungssoftware, Pflege- und Serviceleistungen und optionalen Zusatzleistungen) sowie Schulung EU-weit im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Gesamtlos aus.
Gegenstand der Ausschreibung (Auftrag bereits vergeben) ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemvertrag mit einem Unternehmen und einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Der gegenständliche Rahmenvertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.
Neben dem Kreis Recklinghausen sind die folgenden Stellen berechtigt, zu den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen Leistungen nach Bedarf abzurufen:- Die kreisangehörigen Gemeinden Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen.- Die Rettungsschule Vest - Deutsches Rotes Kreuz / Kreis Recklinghausen gGmbH sowie die jeweils in den Kommunen im Rettungsdienst / Krankentransport sowie sonst nach §§ 1 Abs. 1, 13 Abs. 1 RettG NRW (Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen) tätigen Hilfsorganisationen und Unternehmen.
Der maximale Abruf aus dem Rahmenvertrag beträgt 1.500.000,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Mit Erreichen des Höchstwertes können keine weiteren Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mehr getätigt werden. Eine Verpflichtung zur Abnahme über die in den Vergabeunterlagen genannte Mindestabnahmemenge hinaus bis zum Erreichen des Höchstwertes besteht nicht.
Der gegenständliche Rahmenvertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate (1 Jahr) verlängert werden. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung (näheres hierzu in den Vertragsunterlagen).
Die Leistungserbringung erfolgt in den kreisangehörigen Gemeinden Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen.
Preis
Der Bieter legt mit seinem Angebot ein methodisches Konzept zu dem gegenständlichen Projekt mit maximal 50 Seiten A4, Times New Roman, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5 zur Durchführung des Projekts vor.
Das Konzept besteht aus den in folgenden aufgelisteten Teilkonzepten:1. Konzept zur Einführung der Digitalen Dokumentation im Rettungsdienst im Kreis Recklinghausen2. Konzept zur Datenversorgung bis zur Inbetriebnahme und im Betrieb der digitalen Dokumentation3. Konzept zur Nachbearbeitung von Einsatzdokumentationen an Büroarbeitsplätzen4. Konzept zur statistischen Auswertungen 5. Schulungskonzept zur Einsatzdokumentation und Nachbearbeitung6. Schulungskonzept für statistische Auswertungen7. Konzept zur Datenübertragung an Krankenhäuser8. Konzept zur Patientenanmeldung in Krankenhäusern im Kreisgebiet9. Konzept zur Datensicherung, Datensicherheit und des Datenschutzes10. Konzept des Störungsmanagements und der Supportstruktur11. Zeitkonzept von der Auftragserteilung bis zum kompletten Anschluss aller Rettungsmittel und Rettungswachen12. Gerätespezifikation
Alle weiteren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Bewertungsmaßstab jedes B-Kriteriums sowie die im Einzelnen erreichbare Maximalpunktzahl sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Nichterfüllung eines B-Kriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebots, sondern zur Nichtvergabe von Leistungspunkten (0 Punkte) für das entsprechende Kriterium.
Es ist jeweils ein Profil eines jeden der vorgenannten Projektbeteiligten mit dem Angebot einzureichen. Jede der angebotenen Projektbeteiligten muss namentlich benannt werden. Das Projektpersonal muss für den gesamten Leistungszeitraum als verbindlich angeboten werden oder durch gleichwertiges Personal ausgetauscht werden können. Jedes Profil ist auf maximal zwei DIN A4 Seiten zu beschreiben. Darüber hinaus gehende Seiten wer-den bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.