Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

Sanierung Kreishaus Recklinghausen: VE 2.337a Tischlerarbeiten II BT B 2. BA

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.07.2026
14.07.2026 10:00 Uhr
14.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Recklinghausen, Der Landrat
055620032032-31001-92
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-re.de
+49 236153-4404
+49 236153-4205

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45422000-1
45420000-7
45421000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt die Sanierung des
Kreishauses Recklinghausen. Der Umfang der Sanierung umfasst
alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes,
der Haustechnik, der Gesundheit und die vollständige
Dachsanierung sowie den Abbruch der bestehenden Fassade
mit anschließendem Neuaufbau. Die schadstoffbelasteten
Innenwände werden zurückgebaut, so dass bis auf den Rückbau
des vorhandenen Estrichs ein fast vollständiger Rückbau des
gesamten Innenausbaus erfolgt. Als Ergebnis wird ein
schadstofffreies Gebäude angestrebt.
Darüber hinaus werden auch die bestehenden umgebenden
Außenanlagen einschließlich der Innenhöfe zurückgebaut und
neu errichtet.
Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es ist
eine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteile
erforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand,
in extern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containern
ausführen zu müssen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgeschrieben sind die folgenden Leistungen:

- 5 St. Teeküchen ca. 4,30 x 2,50m + 1St. Küchenzeile ca. 2,10 x 2,50m
- 1 St. Pantryküche ca. 1,20 x 2,00m
- 1 St. Theke 5,49 x 2,135 m
- 8 St. Rackverkleidungen bis 1,20 Länge
- 10 St. Waschtischplatten
- Serviceeinrichtung 4,76 x 2,58 m
- 21,00m Hochtische
- 1 St. Sideboard
- Servicepoint 10,30 x 3,90 m

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.12.2026
14.07.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor,
die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:
- 100 % + 3 %
- ab < 70 % RA + 4 %
- bei < 50 % RA + 5 %

Zusätzliche Angaben

Es sind sowohl Angebote in Form von GAEB-Dateien als auch Angebote in Form eines PDF-Dokuments zugelassen.

Ermittlung des wertungsrelevanten Endpreises:
Um einem ansonsten zwingenden Ausschluss von Angeboten wegen widersprüchlicher Preisangaben an unterschiedlichen Stellen bzw. in unterschiedlichen Dokumenten vorzubeugen legt der Kreis Recklinghausen als Auftraggeber fest, dass Preisnachlässe ohne Bedingung nur dann und in der Höhe gewertet werden, wenn diese im Formblatt 213 verzeichnet sind.
Für die Berechnung des wertungsrelevanten Endpreises wird auf die Eintragungen im bepreisten Leistungsverzeichnung bzw. der bepreisten GAEB-Datei abgestellt.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Widersprechen sich die Endpreise an unterschiedlichen Stellen bzw. in unterschiedlichen Dokumenten wie dem Formblatt 213, einem gesonderten Anschreiben des Bieters und dem Leistungsverzeichnis, so ist einzig der (wie im vorangehenden Absatz beschrieben korrigierte) Preis aus dem Leistungsverzeichnis maßgeblich.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DG1L

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Raum 1.4.06/1.4.07
Kreishaus Recklinghausen

Nur Vertreter des Auftraggebers

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden gemäß §16a EU VOB/A nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

- Drei vergleichbare Projekte mit einer Nettoauftragssumme von mind. 55.000.- EUR, ausgeführt nicht früher als 01.01.2022 (Fertigstellungsdatum).

Für diese Projekte ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
Die Referenzbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten, der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.

Wichtiger Hinweis an präqualifizierte Unternehmen:
Referenzen könne nur nachgefordert werden, soweit Sie noch keine Referenzen in hinreichender Anzahl eingereicht haben.
Für unzureichende Referenzen können keine weiteren Referenzen nachgefordert werden. Dies gilt insbesondere auch für Bieter, die den Eignungsnachweis durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis wählen.
Wenn Sie präqualifiziert sind, sollten Sie daher vor Einreichung ihres Angebots überprüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise den hier gemachten Anforderungen entsprechen oder noch durch weitere ergänzt werden müssen. Alternativ können Sie auch mit Ihrem Angebot entsprechende Referenznachweise einreichen. Wenn auch diese den Anforderungen nicht genügen, so besteht keine Möglichkeit der Nachforderung.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung

- Formular 523 EU Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf Verlangen der Vergabestelle sind nachzureichen:

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge-gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol-venzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Finanzierung

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe die den Vergabeunterlagen beigefügten Bedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung