Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme für Förderziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, Schwerpunkt Qualifikation, und Herstellung der Prozessfähigkeit, Schwerpunkt Rahmenbedingungen. Weitere Förderziele sollen, sofern für den Maßnahmeerfolg notwendig, flankierend verfolgt werden. Dies können die Ressourcenbereiche Motivation und Sozialverhalten sein.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, sowie an Weiterbildungsangebote.Die Zielgruppe der Maßnahme besteht aus Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Bei den Teilnehmenden handelt es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis des SGB II mit Migrations- bzw. Fluchtmigrationshintergrund, die- durch bestehende Eingliederungsmaßnahmen nicht erreicht werden konnten,- Unterstützung benötigen, in der geänderten Alltagssituation selbstständig zurecht zu kommen,- Begleitung und Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven benötigen,- eine Orientierungslosigkeit im Hinblick auf Erwerbsarbeit zeigen oder geringe Chancen auf eine betriebliche Ausbildung haben und/oder- einen Integrations-Alphabetisierungskurs abgebrochen haben.Die Zielgruppe weist erhebliche multiple Vermittlungshemmnisse auf, die sie an der Aufnahme einer Weiterbildung oder (sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung hindern. Neben Sprachbarrieren sind häufig familiäre Probleme (z.B. häusliche Gewalt) und /oder Schwierigkeiten bei der Kindererziehung, finanzielle Probleme und Schulden, unzureichender Wohn-raum, Suchtproblematiken, Straffälligkeiten, fehlende bzw. nicht anerkannte Bildungsabschlüsse vorhanden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Hier ist das Verständnis für die Zielgruppe darzulegen. Dabei sollen konkrete Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen oder Projekten mit der relevanten Zielgruppe einbezogen werden.
Preis
Durchführung der MaßnahmeAn dieser Stelle wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der im Rahmen der Maßnahme geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte erwartet.Bei der Darstellung der Methodik ist Folgendes zu beachten: - Bei der Auswahl der Methoden ist der Bieter frei. Es wird jedoch erwartet, dass verschiedene Methoden zum Einsatz kommen (sog. Methodenmix). Dabei ist wünschenswert, dass innovative Methoden und Ansätze zum Einsatz gebracht werden. - Es wird erwartet, dass der Bieter jede vorgeschlagene Methodik auf ihre Eignung für die Zielgruppe überprüft und reflektiert, ob ggf. Anpassungen notwendig sind, um z.B. seitens der Teilnehmer zu erwartenden Widerständen zu begegnen bzw. um alle Teilnehmer gleichermaßen dort abzuholen, wo sie stehen. Eine zielorientierte, adressatengerechte Betreuung und Beratung während der Maßnahme wird vorausgesetzt. - Des Weiteren hat der Bieter zu begründen, warum ihm die gewählte Methodik geeignet erscheint, die Ziele der Maßnahme zu erreichen.
Alle im Rahmen der Maßnahme anvisierten Aktivitäten sind in einem zeitlich und inhaltlich gegliederten Ablaufplan darzustellen. Dabei sind alle Aufgaben und Aktivitäten ausgehend von der Teilnehmerzuweisung in ihrer zeitlichen Dauer und Abfolge umfassend darzustellen.
Es ist darzulegen, wie der Abschlussbericht gestaltet wird, in dem das geplante Konzept und der Erfolg der Aktivität reflektiert wird. Weiter sind die Teilnahmeberichte zu skizzieren. Ergänzend und in Anknüpfung an die Teilnahmeberichte ist darzulegen, wie das Fallmanagement sinnvoll in die Maßnahme einbezogen wird.
Unter diesem Punkt sind die wichtigsten Instrumente zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, technischer und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsvertretung) zu nennen und darzustellen, wie Mängel, Stundenausfall etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können.Weiter ist darzustellen, wie bei Personalwechseln eine schnelle Einarbeitung sichergestellt ist. Ergänzend ist darzustellen, wie eine maßnahmeorientierte zielgerichtete Fortbildung des Personals sichergestellt wird.
Die Maßnahme kann zweimal um ein Jahr verlängert werden (Optionszeiträume), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages jeweils spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme bzw. der ersten Laufzeitverlängerung darauf schriftlich einigen.
(1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Aus-schreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen können gemäß §56 VgV nachgefordert werden.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit)Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521).
Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).