Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" sowie "Herstellung der Prozessfähigkeit" mit den Entwicklungszielen "Verbesserung des Arbeitsverhaltens, Sozialverhaltens, der Motivation oder der Mitwirkung in der Fallsteuerung.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt von jungen Erwachsenen durch Erarbeitung von Lösungen und Strategien bzw. Identifikation von Problembereichen um die Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement zu verbessern und dadurch die Chancen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erhöhen.
Termine sind bei Bedarf als Hausbesuch durchzuführen.
Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind.
(Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.)
Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsempfangenden im Alter von 18 - 25 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II, die allein nicht in der Lage sind, das angestrebte Förderziel zu erreichen. Die Personen haben in der Regel erfolglos Vermittlungsvorschläge erhalten bzw. Vorstellungsgespräche wahrgenommen.
Unter Umständen haben sich die Personen in der Vergangenheit bereits Angeboten der Arbeitsvermittlung / des Fallmanagements entzogen, konnten durch herkömmliche Maßnahmen nicht mehr erreicht werden und entziehen sich der notwendigen Betreuung dauerhaft.
Insbesondere handelt es sich um folgende Personengruppen:
- mit erheblichen Problemen Termine im Jobcenter einzuhalten;
- die immer wiederkehrend bei Terminen im Jobcenter erkranken oder dauerhaft krankgeschrieben sind;
- mit Problemen ein angemessenes eigenes Sozialverhalten im Rahmen der Fallarbeit zu akzeptieren;
- bei denen Maßnahmen unbegründet abgebrochen wurden bzw. die sich weigern an zumutbaren Maßnahmen teilzunehmen.