WICHTIGER HINWEIS ZUM VERFAHREN:
Die beschränkte Ausschreibung wird analog der VOB/A, allerdings mit der Abweichung durchgeführt, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich nach Angebotseingang ein Verhandeln über den Leistungsumfang und/oder Preis vorbehält, wie es der § 75a GO NRW ermöglicht. Ferner wird von einer Veröffentlichung der Submisionsergebnisse abgesehen.
Dem Unternehmen, das sein Interesse an der bekanntgegebenen Ausschreibung bekundet, entsteht mit der Bekundung kein
Rechtsanspruch auf Beteiligung am Wettbewerb!
Ein Unternehmen, das bis zum 29.04.2026 nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist, wurde für diese beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt.