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Gegenstand der Vergabe: Beprobungskampagne zur Grundwasserbeprobung an 43 Grundwas...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-re.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Projekt: 864 Gladbeck-Möllerstr. Grundwasserüberwachung
Bauherr: Kreis Recklinghausen - Untere Bodenschutzbehörde

Im Jahr 2014/15 führte der Kreis Recklinghausen im Bereich des ehemaligen Zechengeländes der Zeche "Möller' in der Möller-/ Beisenstraße umfangreiche Grundwasseruntersuchungen durch. Aus diesen Untersuchungen sind zwei LCKW-Belastungsbereiche in der Karl-Schneider-Straße sowie zwei BTEX- und PAK-Belastungsbereiche in der Stollenstraße bekannt. Im Rahmen der bislang durchgeführten Untersuchungen wurden Defizite hinsichtlich des vorhandenen
Grundwassermessstellennetzes identifiziert und ein weiterer Untersuchungsbedarf abgeleitet.

Nach dem Bau neuer Grundwassermessstellen soll in einer 2-jährigen
Überwachungsphase die weitere Schadstoffentwicklung untersucht werden. Hierfür sind je Beprobungskampagne Grundwasseruntersuchungen an 43 Grundwassermessstellen im Belastungsbereich und Oberflächengewässeruntersuchungen des Haarbachs durchzuführen. Insgesamt sind vier Beprobungskampagnen vorgesehen. Die erste Beprobung soll im Frühjahr 2026 und die drei weiteren daraufhin zunächst im Abstand von 3-4 Monaten, später dann jährlich erfolgen. Mit Abgabe des Angebotes sichert der Auftragnehmer die Einhaltung der Zeitvorgaben zu. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um ein knapp 40 ha großes Gelände im Westen von Gladbeck. Es wird im Nordwesten und Westen vom Haarbach und im Süden und Südosten von der Möllerstraße begrenzt. Die Trasse
der ehemaligen Zechenbahn verläuft annähernd parallel zur Möllerstraße von Nordost nach Südwest und teilt das Untersuchungsgebiet in die Bereiche Stollenstraße und Möller-/ Karl-Schneider-Straße.

Die Geländehöhe liegt im nördlichen Teil bei knapp 60 m ü. NHN und damit deutlich höher als der südliche Teil mit etwa 50 m ü. NHN.
Die Lage der Messstellen zeigt der beigefügte Lageplan. Ein Großteil der Messstellen befindet sich in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Grünstreifen und Gehwegen der Straßen. Ein Teil der Messstellen liegt in Grün- bzw. Brachflächen und ist mit dem Auto nicht direkt anfahrbar, so dass die Probenahmausrüstung händisch zur Probenahmestelle zu transportieren ist. Ein weiterer Teil der Grundwassermessstellen befindet sich auf Betriebsgeländen. Hier ist unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe und des Platzbedarfs eine enge terminliche und räumliche Abstimmung mit dem Gewerbebetreibenden notwendig. Hierzu gehört auch, dass die betroffenen Grundstücke ggf. nur während der Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs zugänglich sind und sich hieraus u.U. eingeschränkte Arbeitszeiten ergeben.

Die Beprobung der Doppelmessstellen erfolgt parallel mit zwei
Förderpumpen im Bereich der Filterstrecken. Zusätzlich sind
Oberflächengewässerbeprobungen des Haarbachs vorgesehen.
Die Förderung eines erforderlichen Vorlaufvolumens ist bei allen
Pumpprobennahmen sicherzustellen. Die Entnahmen der Grundwasserproben sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt W112 (A) sowie der DIN38402, Teil A13 durchzuführen.

Zur Vermeidung von Verschleppungen ist die vom Gutachter vorgegebene Beprobungsreihenfolge zwingend einzuhalten. Ebenso ist eine zusammenhängende Abwicklung von Beprobungskampagnen (innerhalb von jeweils max. 2 Wochen) zu garantieren.
Die beim Vorpumpen anfallenden Wässer sind aufzufangen, in einigen Fällen mittels Aktivkohle abzureinigen und in die Kanalisation einzuleiten. Die hierfür zu nutzenden Straßeneinläufe sind mit dem Ingenieuramt der Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtentwässerung abzustimmen. Eine evtl. erforderliche Einleitgenehmigung des Ingenieuramtes wird bauseits eingeholt.

Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf Abruf bzw. nach entsprechender Vorankündigung. Probenahmegefäße sind vom AN zu stellen. Der AG behält sich eine Anpassung des Untersuchungsprogramms im Laufe der Sanierungsmaßnahme vor. Es besteht kein Anspruch auf die genaue Anzahl der Einzeluntersuchungen.

Die Proben sind von einem qualifizierten Probenehmer zu entnehmen. Für das Labor ist eine Akkreditierung als Untersuchungsstelle nach DIN ISO/IEC 17025 für chemische Feststoff- und Wasseranalysen nachzuweisen.

Der AN wird nach Auftragsvergabe und im Rahmen der 1. Beprobungskampagne vom Auftraggeber oder dessen Vertretern vor Ort in die Örtlichkeit eingewiesen.

Im Untersuchungsgebiet werden unterhalb einer vergleichsweise geringmächtigen Auffüllung die für die Aufgabenstellung relevanten Schichten im Wesentlichen aus kreidezeitlichem Grünsandmergel (Recklinghausen-Formation) gebildet. Bei einem Nachbarprojekt ca. 1 km östlich des Untersuchungsgebietes konnte in zahlreichen
Aufschlüssen eine Zweiteilung dieser Schicht identifiziert werden: der obere Bereich besteht aus mehr oder minder stark schluffigem Feinsand bis Mittelsand und reicht bis in ca. 20 m Tiefe. Der untere Teil besteht aus grünlich-grauem, karbonatischem tonigem Schluff. Der Übergang ist unscharf und lithologisch nicht eindeutig belegbar, da es sich nicht um eine definierte Trennschicht handelt, sondern um eine Verschiebung der Kornverteilung von grobem Feinsand zu Schluff.
In den Grünsandmergel sind immer wieder feinsandige, karbonatisch gebundene, harte Bänke eingeschaltet. Unterhalb von ca. 20 m unter GOK wurden im Verein mit dem Wechsel der Lithologie von Feinsand zu Schluff nur wenige Kalksandsteinbänke angetroffen.

Der grundwassererfüllte Bereich im Untersuchungsgebiet erstreckt sich über die kreidezeitlichen Sandstein- und Mergelstein-Formationen bis in die quartären Sedimente außerhalb des Untersuchungsgebietes hinein. In Letzteren liegt ausschließlich ein Porengrundwasserleiter vor. In den Mergeln ist ein Porengrundwasserleiter oder ein Doppelkontinuum aus Poren- und Trennfugengrundwasserleiter ausgeprägt. Der Aquifer ist an der Kreide-Quartär-Grenze nicht eindeutig getrennt. In Altgutachten wurde gelegentlich eine Ausprägung in Stockwerken oder eine Horizontierung beschrieben. Dies ist auf die lokalen Unterschiede im Aufbau des Untergrundes zurückzuführen. Durch höhere
Anteile bindigen Materials kann es in den quartären Schichten zur Ausbildung von Stau- und Schichtwasser kommen. In den Mergeln kann es durch Sand- und Mergelsteinbänke ebenfalls zu Staueffekten oder gespannten Grundwasserverhältnissen kommen. Diese sind in der Regel jedoch nicht großräumig anzutreffen.

Der Aquifer wird als "mäßig ergiebiger" Poren- bzw. Kluftgrundwasserleiter bezeichnet. Durch verschiedene Pumpversuche im Untersuchungsgebiet konnten Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Wert) in der Größenordnung von 1 x 10-4 bis 1 x 10-6 m/s ermittelt werden, wobei für die zu untersuchenden Messstellen mehrheitlich kf-Werte von 1 x 10-4 bis 1 x 10-5 m/s erwartet werden. Diese geringe bis mäßige
Ergiebigkeit des Aquifers ist bei der Pumpenauswahl sowie der Förderrateneinstellung beim Abpumpen des Vorlaufwassers zu berücksichtigen.

Die Flurabstände sind aufgrund der teilweise künstlich veränderten Morphologie lokal verschieden. Im Bereich des Lärmschutzwalls der Bergehalde entlang des Haarbachs sind Flurabstände von 10-12 Meter möglich. An mehreren Stellen sind Flurabstände von rund drei Metern dokumentiert, so dass für den Großteil des Untersuchungsgebietes Flurabstände von 3-5 m angenommen werden können. In
unmittelbarer Nähe zum Haarbach weisen Messstellen Flurabstände um einen Meter auf. Es lässt sich feststellen, dass die Grundwasseroberfläche weitestgehend der Morphologie folgt und nur im Bereich von künstlichen Aufschüttungen und Oberflächengewässern deutlich davon abweicht.

Im Untersuchungsgebiet wurde im Rahmen mehrerer Hydraulikaufnahmen im Wesentlichen eine nach Südwesten gerichtete Grundwasserfließrichtung ermittelt. Insgesamt liegen im Bereich der ehemaligen Zeche Möller stabile hydraulische Verhältnisse mit geringen Fließrichtungs- und hydraulischen Gefälleänderungen vor.
Grundwasserbelastung Die zu beprobenden Grundwassermessstellen (s. Lageplan in Anlage 1) befinden sich im Bereich zweier LCKW-Belastungsbereiche in der Karl-Schneider-Straße sowie zweier BTEX- und PAK-Belastungsbereiche in der Stollenstraße.

Die beiden Messstellen 2942 und 2944 wiesen bei Voruntersuchungen
vergleichbare LCKW-Belastungsniveaus von jeweils 100-400 ?g/L sowie
annähernd identische LCKW-Zusammensetzungen (80-90% Per, jeweils 5-10% Tri und cis) auf, so dass ein Zusammenhang zwischen den beiden ca. 200 m entfernten Verunreinigungen nahe liegt.
Im Rahmen früherer Untersuchungen wurde in den Messstellen 1913 und 2940 BTEX bis ca. 5.000 ?g/L, PAK bis ca. 2.500 ?g/L sowie KW bis 2,1 mg/L nachgewiesen. Analog zu den LCKW-Verunreinigungen gelingt auch für diese Schadstoffgruppe aufgrund der geringen Messstellendichte bislang kein eindeutiger Nachweis zusammenhängender Belastungsbereiche.

Durch die geringe Endteufe <10 m zahlreicher Messstellen und somit einer Erschließung lediglich des oberflächennahen Aquifers gelingt vielfach keine vertikale Abgrenzung der identifizierten Belastungen. Im Bereich gering belasteter Flachmessstellen können höhere Belastungsniveaus in noch zu errichtenden
Tiefenmessstellen daher nicht ausgeschlossen werden.
Durch die im Frühjahr 2025 neu zu errichteten Messstellen (IV, V, VII, VIII, IX, X, XV, XVI) soll der unmittelbare, hydraulische Abstrom der belasteten Messstellen erkundet werden. Es ist also davon auszugehen, dass in den o.g. Messstellen ebenfalls Grundwasserbelastungen in der zuvor genannten Größenordnung angetroffen werden können.
Leistungsumfang Der vorgesehene Umfang und die Durchführung der Untersuchungen dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgeändert werden. Auftraggeberseitige
Änderungen des Analysenumfanges bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber bzw. sein Vertreter gibt den Beprobungsumfang, die zu analysierenden Parameter sowie die Beprobungsreihenfolge der Grundwassermessstellen vor.

Die im Beprobungsplan vorgesehenen Beprobungstermine sind zwingend einzuhalten, sofern nicht mit der AG abweichende Termine vereinbart werden. Die Durchführung aller Probenahmen und Analysen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insbesondere sind dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten.

Vom AN sind alle relevanten Gesetze und Normen den Umwelt- und
Gewässerschutz zu beachten. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Verkehrsgenehmigungen für Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen) einzuholen. Genehmigungsgebühren sowie Kosten für die in den entsprechenden Auflagen genannten Maßnahmen, z.B. für Verkehrssicherung und -lenkung sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.

Vor der Probenahme ist der Zustand der Probenahmestelle (Gewässer,
Messstelle) und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Instandsetzung im
Probenahmeprotokoll zu vermerken. Ebenso ist zu vermerken, wenn eine Probenahmestelle nicht auffindbar war oder ihre Lage offensichtlich fehlerhaft vermessen worden ist.

Die in den Analysenvorschriften genannten Zeiträume zwischen Probenahme und Beginn der Probenaufbereitung bzw. der Analyse sind zwingend einzuhalten.

Die Proben sind in vom AN zu stellende Probenahmegefäße abzufüllen,
erforderlichenfalls gemäß den Probenahme- und Analysevorschriften zu
stabilisieren und bis zur Übergabe an das Labor fachgerecht zu lagern (ggf. dunkel, gekühlt). Aufgrund der z.T. hohen Belastung ist davon auszugehen, dass nach Abschluss einer jeweiligen Monitoringkampagne ordnungsgemäße Reinigungen der Pumpvorrichtungen (Pumpe, Schlauch) und der Messgeräte vorzunehmen sind.

Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Zwischenreinigungen während der einzelnen Monitoringkampagnen sind bei Einhaltung der vorgegebenen Beprobungsreihenfolge nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Bei jeder Probenahme ist neben der Analyseprobe jeweils eine Rückstellprobe abzufüllen und für die AG kostenfrei 3 Monate fachgerecht zu lagern.

Bei nicht plausiblen Untersuchungsergebnissen sind auf Anforderung durch den Fachgutachter im Rahmen der Mängelbeseitigung zunächst eine Rohdatenkontrolle (Ausschluss Probenvertauschung, Übertragungs-/Verdünnungs-/ Dezimalfehler), die Analytik der Rückstellprobe und bei Bedarf eine Nachbeprobung durchzuführen. Sollten sich dabei die zuvor ermittelten Untersuchungsergebnisse bestätigen, werden alle in diesem Zusammenhang zusätzlich erbrachten Leistungen (An-/Abfahrt, Probenahme, Zulage, Analytik)
gesondert vergütet.

Bei der Summenbildung sind nur die Stoffe zu berücksichtigen, deren Messwerte oberhalb der Bestimmungsgrenze lagen. Sofern alle Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze lagen, ist der Summenwert als 'nicht berechenbar' (n.b.) anzugeben.

Die Originalergebnisse der Untersuchungen sowie die Probenahmeprotokolle sind in schriftlicher Form im EDV-Format (*.pdf, *.xlsx) per E-Mail zu liefern. Die Analysenergebnisse sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Durchführung der Probenahme zu liefern.

Haupterfüllungsort

Stadt Gladbeck - Kreis Recklinghausen
Gladbeck

Die Lage der Messstellen zeigt der beigefügte Lageplan. Ein Großteil der Messstellen befindet sich in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Grünstreifen und Gehwegen der Straßen. Ein Teil der Messstellen liegt in Grün- bzw. Brachflächen und ist mit dem Auto nicht direkt anfahrbar, so dass die Probenahmausrüstung händisch zur Probenahmestelle zu transportieren ist.

Ein weiterer Teil der Grundwassermessstellen befindet sich auf Betriebsgeländen. Hier ist unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe und des Platzbedarfs eine enge terminliche und räumliche Abstimmung mit dem Gewerbebetreibenden notwendig. Hierzu gehört auch, dass die betroffenen Grundstücke ggf. nur während der Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs zugänglich sind und sich hieraus u.U. eingeschränkte Arbeitszeiten ergeben.

Besonderer Abstimmungsbedarf mit den Grundstückseigentümern /
Gewerbetreibenden ist insbesondere bei den Ansatzpunkten der Messstellen VII, VIII (Metall-Recycling), X (Abschleppdienst), XV, XVI (Containerdienst) erforderlich. Terminkoordinationen wegen Einrichtung von Halteverbotszonen bzw. bei bestimmten Privatgeländen (Benennung Ansprechpartner und ggf. Unterstützung bei der Terminvereinbarung durch die AG oder den Gutachter) sind
zu berücksichtigen. Bei den übrigen, auf Betriebsgeländen befindlichen
Ansatzpunkten werden aufgrund der großzügigen Platzverhältnisse und des geringen, innerbetrieblichen Verkehrs nach derzeitigem Kenntnisstand keine signifikanten Beeinträchtigungen erwartet.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Die Untersuchungen beginnen unmittelbar nach Auftragserteilung. Das erste Monitoring soll unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Grundwassermessstellen stattfinden.

Der AN wird nach Auftragsvergabe und im Rahmen der 1. Beprobungskampagne vom Auftraggeber oder dessen Vertretern vor Ort in die Örtlichkeit eingewiesen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Dem Unternehmen, das sein Interesse an der bekanntgegebenen Ausschreibung bekundet, entsteht mit der Bekundung kein
Rechtsanspruch auf Beteiligung am Wettbewerb!
Ein Unternehmen, das bis zum 23.04.2026 nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist, wurde für diese beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt.

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